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Der Termin für den Bürgerentscheid steht fest: Am 23. Mai soll in Goch abgestimmt werden. NN-Fotos: Archiv/CDS
7. März 2024 · Goch

Gocher stimmen über Zukunft des Schulstandortes Kessel ab

Rat hat das Bürgerbegehren „Rettet die Grundschule im Ort“ abgelehnt – nun folgt der Bürgerentscheid

KESSEL (CDS). Der Rat der Stadt Goch hat kürzlich dem Bürgerbegehren „Rettet die Grundschule im Ort“ mit 25 zu elf Stimmen mehrheitlich nicht entsprochen. Damit wird zur Zukunft der Niers-Kendel-Schule an den Standorten Kessel und Asperden ein Bürgerentscheid durchgeführt. Der Termin dafür steht bereits fest: Donnerstag, 23. Mai.

Die Bürgerinitiative „Schule bleibt“, vertreten durch Markus Laszlo, Bernd Thönnesen und Lars Wagner, hatte zunächst ein Bürgerbegehren mit dem Titel „Rettet die Grundschule im Ort“ initiiert. Es richtete sich gegen einen Beschluss des Rates vom 15. Juni 2023 und hatte den Erhalt der Grundschulteilstandorte Asperden und Kessel zum Ziel (die NN berichteten mehrfach). Der Ratsbeschluss von 2023 sieht vor, den Teilstandort Kessel der Niers-Kendel-Schule zu schließen und im Ortsteil Asperden ein neues Gebäude zu errichten, das als einziger Standort der Niers-Kendel-Schule dienen soll. Das Bürgerbegehren hat die geforderte Zahl der Unterstützungsunterschriften (2.036) deutlich übertroffen: Es wurden 3.122 gültige Unterschriften abgegeben. Damit war es erfolgreich. Der Rat stellte in seiner Sitzung am 5. März fest, dass das notwendige Quorum für das Bürgerbegehren erreicht wurde. Somit war auch die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegeben.

Fragestellung

Da der Rat dem zulässigen Bürgerbegehren nicht entsprochen hat, folgt nun nach Paragraf 26 Absatz 6 Satz 4 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid. Die Fragestellung lautet: „Stimmen Sie für den Erhalt, die Modernisierung und die Erweiterung der Grundschulstandorte in Kessel und Asperden? Kessel mit vier Klassen und Asperden mit acht Klassen. Die Anzahl und Dimensionierung der Räume soll dem Beispiel der empfohlenen Flächenbedarfe des Schulentwicklungsplanes nach BIREGIO folgen. Das Betreuungsangebot in den jeweiligen Ortschaften soll den gesetzlichen Vorgaben zur Ganztagsbetreuung ab 2026 entsprechen.“

Die Durchführung eines Bürgerentscheids umfasst wahlrechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen und Vorbereitungen. Hierzu zählen unter anderem die Aufstellung eines Abstimmungsverzeichnisses, die Erstellung und der Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen an die Abstimmungsberechtigten sowie die Erstellung eines Abstimmungsheftes. Dieses enthält neben der allgemeinen Unterrichtung durch den Bürgermeister über das Verfahren auch kurze sachliche Begründungen der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens sowie der im Rat vertretenen Fraktionen.

Der Bürgerentscheid hat im Bezug auf das Bürgerbegehren Erfolg, wenn die Frage von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit „Ja“ beantwortet wurde, sofern die Mehrheit in Gemeinden mit 30.000 bis 50.000 Einwohnern mindestens 20 Prozent der Bürger beträgt (Paragraf 26 Absatz 7 GO NRW). Bei zuletzt 29.083 Wahlberechtigten bei der Kommunalwahl 2020 wären für einen erfolgreichen Bürgerentscheid mindestens 5.817 Ja-Stimmen notwendig. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet.

Die genaue Anzahl der Wahlberechtigten und die damit erforderlichen Ja-Stimmen ergeben sich aus der Aufstellung des Abstimmungsverzeichnisses, das 42 Tage vor dem festgelegten Abstimmungstag aufgebaut wird. Ein erfolgreiches Bürgerbegehren ersetzt den Ratsbeschluss 45/2023 „Umsetzung einer Auslastung von drei Parallelklassen pro Jahrgang an der Gemeinschaftsgrundschule Niers-Kendel“ und führt zu seiner Aufhebung. Eine Fusion beider Grundschulteilstandorte durch einen Neubau an einem alternativen Standort in Asperden erfolgt nicht. Der Bürgerentscheid hat zudem die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Vor Ablauf von zwei Jahren kann er nur auf Initiative des Rates durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. Die Stadt Goch informiert auf ihrer Homepage unter www.goch.de über Einzelheiten zum Bürgerentscheid.

„In der Ratssitzung konnten wir noch einmal unseren Standpunkt darlegen, das heißt eine Erklärung dazu verlesen“, berichtet Bernd Thönnesen von der Bürgerinitiative. Eine Diskussion war nicht mehr vorgesehen. „Die Bürgerinitiative wurde für das Ausüben von Basisdemokratie ausdrücklich gelobt“, so Thönnesen weiter. Nun gehe es darum, die Gocher zu motivieren, damit das Thema präsent bleibe, denn: „Hier müssen die Menschen selbst aktiv werden, ihr Kreuzchen setzen und die Abstimmungsunterlagen wegschicken.“

Dass die Kesseler hinter dem Anliegen stehen, davon ist Thönnesen überzeugt: „Die Schule im Ort ist ein großer Mosaikstein im Konzept ,Kessel 2030‘; schließlich gibt es im Dorf schon keinen Lebensmittelladen oder Bäcker mehr.“ Das Kostenthema sei der andere große Aspekt, komme ein kompletter Schulneubau in Asperden, dann müsse auch eine neue Turnhalle gebaut werden. „Das kostet sicherlich einige Millionen mehr“, unterstreicht Bernd Thönnesen mit Blick auf die Vorschläge der Bürgerinitiative; diese sehen neben neuen Gebäuden in Kessel und Asperden die Nutzung des Altbestandes vor. Und nicht zuletzt gehe es auch um überschaubare Strukturen, Stichwort „Kurze Beine, kurze Wege.“ Bernd Thönnesen ist jedenfalls zuversichtlich, dass auch der Bürgerentscheid die nötige Zustimmung bekommen wird.

Die Bürgerinitiative setzt sich dafür ein, dass Kessel auch künftig eine Schule im Ort hat.

Die Bürgerinitiative setzt sich dafür ein, dass Kessel auch künftig eine Schule im Ort hat.

Der Termin für den Bürgerentscheid steht fest: Am 23. Mai soll in Goch abgestimmt werden. NN-Fotos: Archiv/CDS

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