Goch: 32-Jähriger bei Kontrolle auf der A57 verhaftet
GOCH. Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September vorübergehend Grenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Die Maßnahmen umfassen nicht nur die Grenzlinie, sondern auch den 30-Kilometer Grenzbereich. Dabei geht die Bundespolizei anhand aktueller Lageerkenntnisse sowie aufgrund grenzpolizeilicher Erfahrungen vor. Die Binnengrenzfahndung erfolgt uniformiert und zivil. Hierbei sollen insbesondere Ausweichbewegungen von grenzüberschreitend agierenden Straftätern erkannt und der Fahndungsdruck auf hohem Niveau gehalten werden. Am Dienstagmittag, 1. Oktober 14 Uhr, kontrollierte die Bundespolizei einen 32-jährigen Rumänen bei der Einreise aus den Niederlanden auf der Bundesautobahn 57 an der Anschlussstelle Kleve. Ein Abgleich der Personalien des Reisenden in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass er durch die Staatsanwaltschaft in Essen und die Staatsanwaltschaft Darmstadt mit Vollstreckungshaftbefehlen jeweils wegen Diebstahl gesucht wird. Hiernach musste er anlässlich der Verurteilung durch das Amtsgericht Darmstadt noch eine Geldstrafe in Höhe von 450 Euro bezahlen oder eine 30-tägige Haftstrafe verbüßen. Im Fall der Staatsanwaltschaft Essen ist er durch das Amtsgericht Gelsenkirchen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Der Mann ist noch vor Ort verhaftet und zur weiteren Sachbearbeitung zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht worden. Im Anschluss übergab ihn die Bundespolizei zum Haftantritt der Justizvollzugsanstalt Kleve (ots).