Gezielte Entlastung von Wohnnutzung ermöglichen
SPD und Die Linke für Beibehaltung der bisherigen Grundsteuer
STRAELEN. Auf Initiative des Rates wurde in Straelen der differenzierte Grundsteuerhebesatz eingeführt – damit gehört die Blumenstadt zu den wenigen Kommunen in Deutschland, die sich bewusst für dieses Modell entschieden haben.
Der differenzierte Hebesatz ermöglicht es, verschiedene Nutzungsarten – insbesondere Wohnen und Gewerbe – gezielt zu unterscheiden. Ziel ist eine sozial ausgewogene und zugleich stadtentwicklungspolitisch sinnvolle Steuerung. Nach Auffassung von SPD und Die Linke würde die Abkehr zum einheitlichen Hebesatz vor allem Privathaushalte deutlich stärker belasten.
Trotz dieser Zielsetzung kommt es zu gerichtlichen Klagen gegen das Modell, insbesondere durch gewerbliche Kläger. Für Unsicherheit sorgen jüngste Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Gelsenkirchen zur Zulässigkeit differenzierter Grundsteuerhebesätze in Nordrhein-Westfalen mit unterschiedlichen Begründungen. Insbesondere innerhalb der Verwaltung der Stadt Straelen wird die rechtliche Lage daher derzeit vorsichtig bewertet.
Die Fraktion SPD/Die Linke stellt jedoch klar, dass es sich hierbei nicht um rechtskräftige Entscheidungen handelt. Diese entfalten weder eine bindende Wirkung für andere Gerichte noch für die kommunale Selbstverwaltung. Vor diesem Hintergrund positioniert sich die Fraktion eindeutig: beide Parteien sprechen sich für die Beibehaltung der bisherigen Regelung aus. „Gerade vor dem Hintergrund steigender Belastungen für viele Haushalte ist es aus unserer Sicht geboten, an Instrumenten festzuhalten, die eine gezielte Entlastung von Wohnnutzung ermöglichen und damit zur sozialen Gerechtigkeit beitragen“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Daniel Boysen.
Für die kommende Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hat die Fraktion daher einen entsprechenden Antrag eingebracht: Beibehaltung der differenzierten Hebesätze. Gleichzeitig soll die Verwaltung beauftragt werden, die weitere Rechtsentwicklung aufmerksam zu verfolgen und erst auf Grundlage einer gesicherten Rechtslage eine abschließende Entscheidung zu treffen.