Gesamteinnahmen aus Grundsteuer erhöhen sich nicht
Am 31. Januar versendet die Stadt Kleve die neuen Grundsteuerbescheide
KLEVE. Am 31. Januar versendet die Stadt Kleve die Grundsteuerbescheide an Grundstückseigentümer. Es handelt sich dabei um die ersten Bescheide seit Inkrafttreten der Grundsteuerreform. Die Reform ist in Kleve aufkommensneutral gestaltet. Das heißt, die Gesamteinnahmen der Stadt Kleve aus der Grundsteuer erhöhen sich nicht. Dennoch kann es aufgrund der Neubewertung von Grundstücken zu individuellen Verschiebungen der Steuerlast bei den Eigentümern kommen. Die wichtigsten Informationen zur Reform.
Ausgangspunkt für die Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2018, das die Erhebung der Grundsteuer in ihrer alten Form für verfassungswidrig erklärte. Daraufhin wurden in den vergangenen Jahren alle Grundstücke durch die Finanzämter erfasst und neu bewertet. Grundsätzlich wird die Höhe der Grundsteuer weiterhin berechnet, indem der Grundsteuer-Messbetrag mit dem Grundsteuer-Hebesatz multipliziert wird. An beiden Komponenten haben sich infolge der Reform allerdings Änderungen ergeben. Die von den Finanzämtern ermittelten Werte der Grundstücke wurden mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert, sodass im Ergebnis ein neuer Grundsteuer-Messbetrag feststeht. Den entsprechenden Grundsteuer-Messbescheid haben die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer vom zuständigen Finanzamt erhalten. Für Rückfragen oder Rechtsmittel zum Bescheid über den Steuermessbetrag sind daher ausschließlich die Finanzämter zuständig. Die Städte und Gemeinden – so auch die Stadt Kleve – haben auf die Feststellung der Grundstückswerte und des Steuermessbetrages keinen Einfluss.
Da sich mit der Reform sämtliche Steuermessbeträge verändert haben, müssen alle Städte und Gemeinden ihre Grundsteuer-Hebesätze daran anpassen. Das Land NRW hat für jede Kommune ausgerechnet, welcher Hebesatz dazu führen würde, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer nach der Reform unter dem Strich in etwa gleichbleiben – den sogenannten aufkommensneutralen Hebesatz.
Auf Beschluss des Rates der Stadt Kleve wird die Stadt Kleve diesen aufkommensneutralen Hebesatz anwenden. Er beträgt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 374 Prozent und für Wohn- und Nichtwohngrundstücke (Grundsteuer B) 536 Prozent. In Summe nimmt die Stadt Kleve im Jahr 2025 also in etwa dieselbe Summe aus der Grundsteuer ein, wie schon im Jahr 2024.
Für Eigentümer kann sich die individuelle Grundsteuer allerdings verändern. Stellt sich bei der Neubewertung durch das Finanzamt heraus, dass ein Grundbesitz verhältnismäßig stark an Wert zugelegt hat – etwa weil sich eine ehemals günstige Randlage mittlerweile zu einer gesuchten Wohnlage entwickelt hat – wird die Grundsteuer wahrscheinlich steigen. Tendenziell ist zu erwarten, dass Wohngrundstücke durch die Reform stärker belastet, Gewerbeimmobilien dafür entlastet werden. Das muss allerdings nicht für jedes einzelne Grundstück gelten. Es ist davon auszugehen, dass die Mitarbeiter der Abteilung Steuern, Abgaben der Stadt Kleve aufgrund des erwartbar hohen Aufkommens an Nachfragen in den kommenden Wochen lediglich eingeschränkt erreichbar sind. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Grundsteuerreform sind daher in einem FAQ gebündelt worden. Dieses FAQ liegt allen Bescheiden bei und steht auf www.kleve.de/grundsteuer öffentlich zur Verfügung. Auf dieser Internetseite findet sich auch eine Beispielrechnung.
Weitere Rückfragen, die dort nicht beantwortet werden, können gerne über die E-Mail-Adresse steuern@kleve.de oder direkt an die im Bescheid genannten Mitarbeiter erfolgen. Auch sonstige Anliegen, etwa gewünschte Veränderungen bei den zur Verfügung gestellten Abfallbehältern, können in dieser Zeit am besten an diese E-Mail-Adresse gerichtet werden. Eingehende E-Mails werden so schnell wie möglich beantwortet.
Eine gute Nachricht zum Schluss, die alle Klever gleichermaßen betrifft: Bei den Gebühren, die von der Stadt Kleve im Auftrag der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR (USK) erhoben werden, ergeben sich für 2025 keine Erhöhungen. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt sogar die Personengebühr bei den Abfallgebühren. Alle anderen Gebührenhöhen bleiben unverändert.