Gemeinde Weeze sucht eine Schiedsperson
Bewerbungen bis 7. März möglich
Gewählt werden kann jede Person, die zwischen 25 und 75 Jahre alt ist, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt, nicht unter Betreuung steht und in Weeze mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Zudem muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit geeignet sein, das Amt zu übernehmen. So sind soziale Kompetenz, die Fähigkeit zuhören zu können, Verhandlungsgeschick, Verschwiegenheit und unparteiisches Verhalten sowie die Fähigkeit, getroffene Vereinbarungen schriftlich formulieren zu können, für ein erforderliches Vermitteln zwischen den streitenden Parteien unverzichtbar.
Notwendige Schulungen und Fortbildungen werden durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen angeboten. Entstehende Sachkosten werden von der Gemeinde Weeze übernommen.
Die Schiedsperson wird vom Rat der Gemeinde Weeze für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Amtsgericht bestätigt.
Wer Interesse daran hat, dieses verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Ehrenamt in Weeze auszuüben, schickt bitte bis zum 7. März eine schriftliche Bewerbung mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und einem kurzen Lebenslauf an das Ordnungsamt der Gemeinde Weeze. Bewerbungen sind auch per E-Mail an ordnungsamt@weeze.de möglich. Gerne können sich Interessierte vorab telefonisch im Ordnungsamt unter 02837-910131 informieren.