Gemeinde Kerken plant Hundebestandsaufnahme
21. Juli 2026 Von NN-Online · Kerken

Gemeinde Kerken plant Hundebestandsaufnahme

Anmeldungen können bis Samstag, 31. Oktober, nachgeholt werden

KERKEN. Die Gemeinde Kerken beabsichtigt, in den kommenden Monaten eine umfassende Bestandserhebung aller im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde durchzuführen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Steuergerechtigkeit zu wahren und den tatsächlichen Hundebestand mit den aktuell angemeldeten Daten abzugleichen.

Die Haltung eines Hundes unterliegt grundsätzlich der Hundesteuerpflicht. Die unterlassene Anmeldung der Hundehaltung stellt nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Kerken eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Sollte versehentlich eine Hundeanmeldung noch nicht erfolgt sein, kann diese noch bis Samstag, 31. Oktober, ohne weitere Ahndung beim Bürgerbüro der Gemeinde Kerken oder online unter www.kerken.de/rathaus-politik/verwaltung/Dienstleistungen-A-Z/hundehaltung vorgenommen werden. Je nach Rasse des Hundes erfolgen im Rahmen des Anmeldeprozesses weitere Prüfungen, welche dem Anmeldeformular zu entnehmen sind.

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