Führerschein-Umtausch bis 19. Januar möglich
KREIS WESEL. Bis zum Jahr 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Dies geschieht stufenweise. Inhaber eines Papierführerscheins mit dem Geburtsjahr 1971 oder später, müssen diesen bis zum 19. Januar 2025 umtauschen. Um lange Bearbeitungszeiten aufgrund eines massiven Antragsaufkommens kurz vor dem Stichtag zu vermeiden, bittet der Kreis Wesel bereits jetzt um entsprechende Antragstellung. Detaillierte Informationen zu Öffnungszeiten und Antragstellung erhalten Bürger auf der Homepage des Kreises Wesel.