Förderung von Projekten durch die SL NaturEnergie Stiftung
Neues Antragsverfahren für gemeinnützige Vereine
KERKEN. Die Gemeinde Kerken freut sich über die jährlichen Zuwendungen der SL NaturEnergie Stiftung. Sie gibt den örtlichen Vereinen die Möglichkeit, ihre Arbeit zu stärken und Ideen zu verwirklichen. Damit das Engagement vor Ort auch künftig gut unterstützt werden kann, gibt es ab 2027 Änderungen in der Antragstellung. Aufgrund der sehr hohen Überzeichnung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, wurden ab dem Jahr 2027 neue Förderrichtlinien eingeführt.
Die neu eingeführten Förderrichtlinien und das Onlineformular finden Interessierte auf der Homepage der Gemeinde Kerken unter www.kerken.de/sl-naturenergie. Die SL NaturEnergie Stiftung unterstützt gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Kerken. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, die berechtigt sind Spen-denquittungen auszustellen.
Förderanträge werden künftig vollständig nur über das Onlineformular der Gemeinde eingereicht. Damit der Antrag bei der jährlichen Vergabe der Stiftungsmittel berücksichtigt werden kann, muss der vollständige Antrag ab 2027 spätestens bis zum 30. April des jeweiligen Jahres bei der Gemeinde Kerken eingegangen sein. Rechtsgrundlage ist die Stiftungssatzung der SL NaturEnergie Stiftung. Der Vergabeausschuss entscheidet im Juni eines jeden Jahres über die vorliegenden Anträge. Anschließend informiert die Gemeinde Kerken alle Antragsteller unaufgefordert über die Entscheidung. Nach der Förderzu-sage und Überweisung des Förderbetrages benötigt die SL NaturEnergie Stiftung eine Spendenquittung.