Fördermittel können ab sofort beantragt werden
Förderung der Denkmalpflege in Issum
ISSUM. Kleinere Maßnahmen, wie zum Beispiel Fenster- und Fassadenanstricharbeiten werden auch in diesem Jahr wieder gefördert. Die Bezirksregierung Düsseldorf stellt zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen eine Zuwendung in Höhe von 3.000 Euro bereit. Diese Zuwendung wird durch die Gemeinde Issum nochmals mit einem Betrag von 2.000 Euro aufgestockt.
Fördermittel können ab sofort bis zum 14. April bei der Gemeinde Issum beantragt werden. Der entsprechende Antragsvordruck ist auf der Homepage der Gemeinde Issum unter „Service und Verwaltung /Dienstleistungen /Denkmalschutz und Denkmalpflege“ hinterlegt. Dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag beizufügen. Maximal kann eine Pauschalzuweisung in Höhe von 50 Prozent der Kosten gewährt werden. Wichtig ist auch, dass die Denkmalpflegemaßnahmen im laufenden Jahr durchzuführen sind, damit eine entsprechende Abrechnung in 2024 erfolgen kann. Sollten mehrere Anträge auf Förderung bei der Gemeinde eingehen, wird der Förderbetrag entsprechend aufgeteilt. Bei Rückfragen zur Gewährung der Zuwendung steht Jannis Schmitz von der Gemeinde Issum telefonisch unter 02835/ 1053, oder per E-Mail jannis.schmitz@issum.de zur Verfügung.