Emmerich: Stadt verschickt Wahlbenachrichtigungen
Informationen zur Kommunalwahl am 14. September
EMMERICH. Aktuell werden in der Stadt Emmerich die Wahlbenachrichtigungen zur Kreistags-, Bürgermeister-, Stadtrats- und teilweise auch zur Integrationsratswahl am 14. September an alle Wahlberechtigten versandt. Die Benachrichtigung befindet sich in einem Fensterbriefumschlag mit dem Aufdruck „Achtung Wahlbenachrichtigung“.
Wahlberechtigt zur Kreistags-, Bürgermeister- und Stadtratswahl ist, wer am Wahltag Deutscher oder Unionsbürger ist. Bedeutet, die Staatsbürgerschaft eines der übrigen Mitgliedschaften der Europäischen Union besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet hat.
Das Wahlrecht zur Integrationsratswahl besitzen diejenigen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl ihre Hauptwohnung in Emmerich haben und nicht Deutsche sind, also neben ihrer deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit („Doppelstaatler“) besitzen. Zur Wahl des Integrationsrates berechtigt sind darüber hinaus Bürger, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben.
Wahlberechtigte, die bis 29. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich im Wahlbüro der Stadt Emmerich unter Telefon 02822/75-1160 und -1161 zu melden. Das Wahlbüro befindet sich im Erdgeschoss des Rheinmuseums, Martinikirchgang 1.
Der Wahlscheinantrag zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Alternativ können die Unterlagen auch elektronisch über einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung angefordert werden. Das Wahlbüro im Rheinmuseum bietet zu folgenden Zeiten den Service, die Briefwahl direkt vor Ort zu tätigen: Montag bis Donnerstag, 10 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16.30 Uhr, sowie Freitag, 10 bis 12.30 Uhr. Am Freitag vor der Wahl, 12. September, ist das Wahlbüro im Rheinmuseum bis 15 Uhr geöffnet.