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NN-Foto: Michael Bühs
19. März 2025 Von NN-Online · Emmerich

Emmerich: Osterfeuer bis 4. April anmelden

Stadt informiert über Anmeldung und Regeln

EMMERICH. Die Stadtverwaltung Emmerich weist darauf hin, dass Vereine und Privatleute bis Freitag, 4. April, ihr Osterfeuer anmelden müssen. Das kann unter www.emmerich.de geschehen. Dort ist unter dem Stichwort „Osterfeuer“ ein entsprechendes Online-Formular freigeschaltet.

Grundsätzlich ist wichtig, dass Osterfeuer ausschließlich im Zeitraum von Karsamstag, 19., bis Ostermontag, 21. April, erlaubt sind. Durch das Feuer dürfen die Nachbarschaft und die Allgemeinheit nicht gefährdet werden. Um das sicherzustellen, müssen bestimmte Regeln beachtet werden: Unter anderem darf das Feuer nicht höher als 3,50 Meter sein, es muss ständig von zwei Personen beaufsichtigt werden, und es muss ein Sicherheitsabstand zu Nachbargebäuden und öffentlichen Verkehrsflächen eingehalten werden. Außerdem dürfen nur pflanzliche Grünabfälle verbrannt werden. Behandeltes Holz, Autoreifen und andere Abfälle haben im Osterfeuer nichts zu suchen. Auf der Internetseite steht auch ein Merkblatt mit allen Infos rund um die Durchführung von Osterfeuern zum Download bereit.

Der Fachbereich Bürgerservice und Ordnung wird vor und während der Ostertage die Einhaltung dieser Vorgaben durch Kontrollfahrten überwachen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Neben der Online-Anmeldung besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich an der Information am Rathaus ein entsprechendes Formular abzuholen und dieses ausgefüllt zurückzuschicken.

Für Fragen zum Thema Osterfeuer steht Gabi Tebaay vom Fachbereich Bürgerservice und Ordnung unter Telefon 02822/751612 zur Verfügung.

NN-Foto: Michael Bühs

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