
Emmerich: Erdgeschoss im Rheinparkcenter erneut zu
Nutzung aufgrund erheblicher Mängel am Brandsicherheitskonzept untersagt
Aus den seit wenigen Tagen vorliegenden Prüfberichten, die der Eigentümer selbst in Auftrag gegeben hat, geht hervor, dass unter anderem Teile der Sicherheitsbeleuchtung, der Entrauchungsanlagen und weiterer sicherheitstechnischer Einrichtungen nicht korrekt funktionieren.
„Wir haben uns in den Gesprächen der vergangenen Wochen zu Kompromissen bereit gezeigt und haben deshalb auch die Übergangslösung mit einer Brandsicherheitswache, die permanent im Gebäude ist, akzeptiert. Die neue Sachlage lässt uns aber keine andere Wahl: wenn elementare Punkte des Brandschutzkonzeptes, wie die Sicherheitsbeleuchtung oder Entrauchungsanlagen, in so großem Umfang nicht funktionsfähig sind, bleibt uns nur die erneute Nutzungsuntersagung für das Erdgeschoss des Centers. Wir sind uns sehr bewusst, was das für den Einzelhandel in Emmerich, aber vor allem auch für die Mitarbeitenden der einzelnen Ladenlokale bedeutet. Aber – da bitte ich alle Betroffenen um Verständnis – als zuständige Bauordnungsbehörde können wir nicht wegsehen, wenn gegen derart elementare Vorschriften verstoßen wird, die im Brandfall Leben retten sollen“, äußerte sich Bürgermeister Peter Hinze zu der erneuten Nutzungsuntersagung für das Rheincenter.
Die Nutzungsuntersagung gilt bis die in den Prüfberichten festgestellten Mängel behoben sind. Betroffen davon sind die Passage samt Ladenlokalen im Rheinparkcenter und der Bereich des ehemaligen Rewe-Marktes. Wie mit der Sisha-Bar und dem Parkhaus umzugehen ist, wird derzeit noch geprüft.
Nach einem kleineren Brandereignis im Rheinparkcenter im Februar dieses Jahres war aufgefallen, dass es Mängel an der Brandmeldeanlage und am Brandsicherheitskonzept insbesondere im Erdgeschoss des Gebäudes gab. Nach mehreren Gesprächen mit Eigentümer und Objektverwaltung und der Nachreichung erster Unterlagen, erlaubte die Stadtverwaltung Anfang April die Wiederöffnung der Ladenlokale im Rheinparkcenter. Allerdings unter der Auflage, dass der Brandschutz vorerst über eine Brandsicherheitswache durch Personal einer Sicherheitsfirma sichergestellt wird. In der Zwischenzeit erhielten Eigentümer und Objektverwaltung die Möglichkeit, fehlende Prüfberichte vorzulegen und so die Funktionstüchtigkeit des Brandschutzes zu nachzuweisen.