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Einführung der Ehrenamtskarte NRW
3. Juni 2026 Von NN-Online · Issum

Einführung der Ehrenamtskarte NRW

Beschlüsse der dritten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Issum

ISSUM. In seiner dritten Sitzung hat der Haupt- und Finanzausschuss Issum verschiedene Beschlüsse gefasst.

Der Ausschuss sprach sich einstimmig dafür aus, die klassische Ehrenamtskarte NRW zum 1. Januar 2027 einzuführen. Mit der Ehrenamtskarte sollen Bürger, die mindestens vier Stunden pro Woche oder 200 Stunden im Jahr ehrenamtlich tätig sind, Vergünstigungen beispielsweise in Vereinen, Hilfsorganisationen oder kulturellen Einrichtungen, erhalten. Inhabende der Karte erhalten Zugang zu landesweit über 5.350 Vergünstigungen bei Kooperationspartnern. Eine Anschubfinanzierung des Landes in Höhe von 1.500 Euro wird von Seiten der Verwaltung für die Unterstützung bei der Einführung beantragt. Die Verwaltung wird hierzu die organisatorischen Voraussetzungen schaffen und zugleich Möglichkeiten prüfen, gemeinsam mit örtlichen Unternehmen, Vereinen und Einrichtungen zusätzliche Vorteile für Karteninhaberinnen und -inhaber zu entwickeln.

Keine Grundsteuer C in Issum

Auf Basis einer umfassenden Prüfung der Verwaltung wurde beschlossen, die Grundsteuer C nicht einzuführen. Begründet wird dies mit fehlenden städtebaulichen Voraussetzungen: Die gesetzlich geforderte Mindestfläche von zehn Prozent des Gemeindegebiets (circa 547 Hektar) für die Festsetzung eines erhöhten Hebesatzes auf baureife, unbebaute Grundstücke wird in Issum nicht erreicht. Eine Einführung wäre weder verhältnismäßig noch sinnvoll, so die Einschätzung der Verwaltung.

Keine rechtliche Grundlage für generelles Böllerverbot

Die Verwaltung hatte den Antrag der Wählergemeinschaft Issum/Sevelen auf Prüfung eines örtlichen Böllerverbots rechtlich geprüft. Mit dem Ergebnis, dass ein generelles Verbot nicht möglich ist. Das Sprengstoffgesetz (SprengG) und die 1. SprengV sehen nur punktuelle Verbote zum Schutz brandempfindlicher Gebäude oder in dicht besiedelten Gebieten vor. Kommunen dürfen nicht flächendeckend Verbotszonen ausweisen, da der Bundesgesetzgeber die Nutzung von Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2) bewusst unter klaren Nutzerpflichten erlaubt. Nach aktueller Einschätzung liegen in Issum derzeit keine konkreten örtlichen Gefahrenlagen vor, die zusätzliche Verbotszonen rechtfertigen würden. Die Verwaltung wird jedoch weiterhin die örtliche Situation beobachten, Hinweise auswerten und auf Aufklärung sowie Sensibilisierung der Bevölkerung setzen.

Die Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses werden dem Rat der Gemeinde Issum zur finalen Entscheidung am 23. Juni vorgelegt.

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