Eine Holding für 664 Kitas
Bistum Münster etabliert neue Organisations- und Trägerstruktur für Tageseinrichtungen für Kinder
NIEDERRHEIN. Das Bistum Münster wird zum 1. August dieses Jahres eine Holding für die katholischen Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) in der Diözese gründen. In dieser Dachorganisation werden die drei Kita gGmbHs angesiedelt werden, die ab dem 1. Juli und bis zum 30. September 2026 etabliert werden.
Aktuell befinden sich die 664 TEK noch in Trägerschaft von 163 Kirchengemeinden. Durch die neuen Strukturen soll insbesondere die inhaltliche Profilierung der TEK weiter vorangetrieben werden. Zudem sollen Synergien besser genutzt und Ehrenamtliche in den Kirchengemeinden entlastet werden. Auch reagiert das Bistum mit diesen strukturellen und organisatorischen Veränderungen unter anderem darauf, dass das Kinderbildungsgesetz (KibiZ) in Nordrhein-Westfalen strukturell unterfinanziert ist.
Aktuell arbeiten in den katholischen Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Münster rund 9.500 Erzieherinnen und Erzieher. Sie betreuen etwa 45.000 Kinder. Das Bistum unterstützt dieses Engagement jährlich mit rund 40 Millionen Euro aus Kirchensteuermitteln. Hinzu kommen Verwaltungsdienstleistungen vielfältiger Art.
Zu den Entscheidungen erklärt Diözesanadministrator Dr. Antonius Hamers, der das Bistum in der Zeit der Vakanz des münsterschen Bischofsstuhls leitet: „Schon die Entscheidung vom vergangenen Herbst, drei gGmbHs zu gründen, die die Trägerschaften über die Kindertageseinrichtungen übernehmen werden, war darin motiviert, möglichst viele katholische Kindertageseinrichtungen in unserem Bistum als Lebensorte des Glaubens zu erhalten und weiter zu profilieren. Die katholischen Tageseinrichtungen für Kinder machen jeden Tag für die Kinder, ihre Eltern und andere Bezugspersonen konkret erfahrbar, was eine Lebensführung im Sinne des christlichen Menschen- und Werteverständnisses bedeutet. Die Gründung einer Dachorganisation wird uns helfen, dafür Standards festzulegen und die Qualitätssicherung für die pastorale Ausrichtung der gGmbHs und der Tageseinrichtungen als Lebensorte des Glaubens zu steuern und zu sichern. Gleichzeitig gilt weiter: Die Pfarreien werden und sollen weiterhin eine enge Bindung zu den Tageseinrichtungen als wichtige Räume der Seelsorge vor Ort haben.“
Jutta Loke und Günter Eilers, die als externe Berater das Veränderungsprogramm im Bistum Münster leiten, nennen weitere Gründe für die Errichtung einer Holding: „Die Steuerung ist in allen Feldern – inhaltlich-pastoral wie finanziell – einfacher, wenn alles unter einem Dach stattfindet. So ermöglicht die Holding etwa eine umsatzsteuerbefreite Steuerung der Arbeit der Kita gGmbHs.“
Die Holding wird insbesondere Aufgaben übernehmen, die bisher in verschiedenen Bereichen im Bischöflichen Generalvikariat wahrgenommen wurden. Welche das genau sein werden, wird in den kommenden Monaten entschieden werden. Hierzu findet bis in den Herbst ein Beteiligungsprozess unter Einbeziehung der Mitarbeitervertretung der Bistumsverwaltung statt. Entschieden wurden zwischenzeitlich auch die Namen, die die drei Kita gGmbHs haben sollen. Sie werden nach regionalen Namenspatronen benannt werden: Die Kitas am Niederrhein sind dann die Willibrord Kitas, die im Westmünsterland die Liudger Kitas, und die im östlichen Münsterland die Ida Kitas. Zudem wurde die Zeitplanung geändert: Ursprünglich war vorgesehen, dass alle Trägerwechsel zum 1. August 2027 erfolgen sollten. Da sich diese Zeitplanung als zu ambitioniert herausgestellt hat, soll der Trägerwechsel nun ab dem 1. August 2027 in mehreren Etappen erfolgen. Spätestens zum 1. August 2029 soll er abgeschlossen sein.
Parallel zum und in Verbindung mit dem Prozess, der vor allem die Tageseinrichtungen für Kinder betrifft, sollen als neue mittlere Verwaltungsebenen zum 1. Januar 2027 sieben Kirchengemeindeverbände in den jeweiligen Grenzen der Kreisdekanate und des Stadtdekanats Münster gegründet werden. Bereits gebildet wurde als Pilotprojekt der Kirchengemeindeverband Recklinghausen. Ziel dieser Gründungen ist die Bündelung von Kompetenzen und die weitere Professionalisierung von Verwaltungsabläufen, insbesondere mit Blick auf das zurückgehende Personal vor Ort. Im Zuge dieses Veränderungsprozesses werden sich die bisherigen Zentralrendanturen eines Kreises, die aktuell für die Kirchengemeinden die zentralen Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, dann in gemeinsamer Trägerschaft eines Kirchengemeindeverbandes befinden. Der Betriebsübergang ist hier frühestens zum 1. Januar oder 1. August 2027 geplant. Aktuell sind in den 17 Zentralrendanturen 630 Mitarbeitende beschäftigt.
Weitere Informationen finden sich im Internet: https://www.bistum-muenster.de/veraenderungsprozesse