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Unter www.goch.de/dienstleistungen findet man über 200 digitale Angebot der Stadtverwaltung. Foto: Stadt Goch/Torsten Matenaers
10. Juni 2024 Von NN-Online · Goch

„EfA – Einer für Alle“

Nutzung des Online-Angebotes einfach und niedrigschwellig machen

GOCH. „Einer für alle“ hieß es schon bei den drei Musketieren. Ein passendes Motto, das sich auch bewährt, wenn es um die vielfältigen Dienstleistungen in der digitalen Verwaltung geht.

Egal ob schnell in der Mittagspause oder nach Feierabend: Um den Bürgern unnötige Wege und Wartezeiten zu ersparen, hat die Stadt Goch zahlreiche Formulare und Online-Dienste im Angebot – und das wird natürlich stetig erweitert. Ein Blick ins Netz unter www.goch.de/dienstleistungen lohnt sich also immer.

Und deshalb will die Stadt die Nutzung des digitalen Angebotes so einfach und niedrigschwellig wie möglich machen. So werden neben den eigenen Online-Formularen auch sogenannte EfA-Online-Leistungen vorgehalten. „EfA“ steht hierbei für „Einer für Alle“, da diese Prozesse bundesweit einheitlich eingesetzt werden sollen. Der einfache „EfA“-Grundgedanke ist, dass Länder und Kommunen nicht jedes digitale Verwaltungsangebot einzeln und eigenständig neu entwickeln, sondern durch effiziente Arbeitsteilung von den Digitalisierungsvorhaben anderer Länder profitieren; diese Leistung werden dann mitgenutzt. Das spart Kosten, Zeit und Personal. Und die die EfA-Dienste sind besonders nutzerfreundlich. So kann zum Beispiel über das serviceportal.gemeinsamonline.de bei der Stadt Goch ein Wohngeld-Antrag gestellt werden oder über das Wirtschaftsserviceportal verschiedene Anliegen wie Gewerbe-An-, Ab- oder Ummeldungen gemacht werden. Auch der EfA-Onlinedienst „Untersuchungsberechtigungsschein“, kurz UBS, steht zur Verfügung. Den Link zum Online-Dienst findet man auf „Untersuchungsberechtigungsschein Stadt Goch.“ Dieser Berechtigungsschein wird gebraucht, wenn minderjährige Jugendliche eine Beschäftigung (zum Beispiel eine Ausbildung) aufnehmen wollen. Vorher benötigen sie den UBS, um die verpflichtende Untersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz in Anspruch nehmen zu dürfen. Diese Untersuchung rechnen Ärzte nämlich – anders als gewöhnlich – mit dem jeweiligen Bundesland ab, meist über den Kreis oder die Bezirksregierung. Ein doch recht komplizierter Ablauf. Der EfA Online-Dienst optimiert den Antrags- und Abrechnungsprozess für einen UBS in Nordrhein-Westfalen. Jugendliche müssen nicht mehr aufs Amt, sondern können den UBS online und zielgruppengerecht beantragen; Ärzte rechnen dann wie bei anderen Untersuchungen auch mit den Kassenärztlichen Vereinigungen ab. Somit entsteht ein nutzerfreundlicher Prozess, der möglichst viele Beteiligte entlastet. Die jugendlichen Antragstellenden können sich ganz einfach mit der BundID authentifizieren und den Untersuchungsberechtigungsschein sogar digital direkt auf das eigene Smartphone geschickt bekommen.

Unter www.goch.de/dienstleistungen findet man über 200 digitale Angebot der Stadtverwaltung. Foto: Stadt Goch/Torsten Matenaers

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