Die Gemeinde Weeze erweitert ihr Online-Serviceangebot
9. Juli 2026 Von NN-Online · Weeze

Die Gemeinde Weeze erweitert ihr Online-Serviceangebot

Änderungen auch beim Fischereischein

WEEZE. Die Gemeinde Weeze erweitert ihr Online-Serviceangebot. Seit Anfang Juli 2026 können Bürger über die Homepage www.weeze.de auch verschiedene Leistungen des Einwohnermeldewesens bequem online erledigen. Hierzu gehören die Beantragung von Meldebescheinigungen, die Einholung von Melderegisterauskünften und Selbstauskünften sowie die Einrichtung von Übermittlungssperren.

Mit dem erweiterten Online-Angebot können zahlreiche Anliegen unabhängig von den Öffnungszeiten der Verwaltung schnell und unkompliziert von zu Hause aus erledigt werden. Die Gemeinde Weeze setzt damit einen weiteren Schritt zur Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen um und bietet ihren Bürgern einen modernen und serviceorientierten Zugang zu wichtigen Verwaltungsleistungen. Die Online-Dienste sind unter folgendem Link erreichbar: https://buergerservice.krzn.de/buergerdienste/app/m/05154064.

Neues Beantragungsverfahren für Fischereischeine

Mit dem Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes NRW am 1. Juli sowie der Verordnung zur Digitalisierung der Fischereischeinverwaltung am 3. Juli gelten nun außerdem neue Regelungen für die Beantragung von Fischereischeinen, die Erhebung der Fischereiabgabe und die anfallenden Gebühren.

Künftig können Bürger zwischen der persönlichen Beantragung bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder der digitalen Antragstellung über das NRW-Serviceportal wählen. Der Online-Dienst ist rund um die Uhr verfügbar und ermöglicht eine bequeme Antragstellung von zu Hause aus unter dem Link: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=FISCHABZAH&location=010020000000.

Für Personen, die ihre Fischerprüfung vor dem 1. Juli abgelegt oder bereits einen Fischereischein erhalten haben, gilt eine Besonderheit: Sie müssen ihren neuen Fischereischein persönlich bei der für ihren Hauptwohnsitz zuständigen Stadt oder Gemeinde beantragen, da die Überprüfung bereits ausgestellter Unterlagen erforderlich ist. Wer die Fischerprüfung ab dem 1. Juli erfolgreich bestanden hat, kann den Fischereischein entweder persönlich bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder online über das NRW-Serviceportal beantragen.

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