Deichverband Bislich-Landesgrenze präsentiert Rekordhaushalt für 2025
Erbentagssitzung in Rees-Bienen: Hebesätze steigen durch Grundsteuerreform
EMMERICH/REES. Auf der gut besuchten Erbentagssitzung im Bürgerhaus Bienen ist der Erbentag des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze der Empfehlung des Deichstuhls gefolgt und hat den Haushalt für das Jahr 2025 mit nur einer Gegenstimme beschlossen. Das Gesamtvolumen des Haushaltes 2025 beträgt knapp 46 Millionen Euro und erreicht damit den Rekordwert seit Gründung des Verbandes im Jahr 2007. In den Vorjahren lag das Haushaltsvolumen zwischen 17 und 21 Millionen Euro.
Zügig voran geht es aktuell bei einer der wichtigsten Aufgaben des Verbandes, der Deichsanierung. So werden allein in diesem Jahr knapp 33 Millionen Euro für Investitionen in diesem Bereich eingeplant. „Der Deichabschnitt im Bereich Dornick bis Emmerich/Kläranlage wird Ende des Jahres fertiggestellt sein, drei Jahre früher als geplant“, sagt Holger Friedrich, Geschäftsführer des Deichverbandes. Der nächste Deichabschnitt im Bereich Rees-Esserden bis Bienen steht bereits in den Startlöchern. Für diese beiden Abschnitte sind Ausgaben in Höhe von rund 16 Millionen Euro geplant. Das Landesprojekt „Entwicklung des Rückhalteraumes Polder Lohrwardt“ ist im Ansatz mit Mitteln in Höhe von 15 Millionen Euro enthalten. Weitere Haushaltsmittel sind für Grunderwerbe und Entschädigungen in Höhe von 2,2 Millionen Euro vorgesehen. Zur Finanzierung der Ausgaben werden Landeszuweisungen in Höhe von 27 Millionen und Kreditmittel in Höhe von 7,64 Millionen Euro vereinnahmt.
Im Bereich des Fuhrparks sollen im Jahr 2025 Ausgaben in Höhe von 95.000 Euro getätigt werden. So sollen unter anderem ein neues Allrad-Nutzfahrzeug (ATV) für direkte Arbeiten auf dem Deich und eine neue Astschere für die Mobilbagger angeschafft werden. In der Geschäftsstelle sind vor allem notwendige Ausgaben im IT-Bereich vorgesehen von etwa 20.000 Euro.
Die Ausgaben für die laufende Verwaltung sind in Höhe von rund vier Millionen Euro eingeplant. Darunter fallen zum Beispiel Personalkosten, Kosten für die Unterhaltung von Gewässern und Schöpfwerken sowie Unterhaltungsmaßnahmen an den Deichen. Diese Ausgaben sind im Vergleich zum Vorjahr und zu den vergangenen Haushaltsjahren nur leicht gestiegen.
Laut Marcus Schaffeld, dem Fachbereichsleiter Verwaltung und Verantwortlichen für die Haushaltsplanung und Hebesätze, beeinflussen die Neuerungen der Grundsteuerreform den gesamten Haushaltsplan 2025 und die Beitragsveranlagung der Mitglieder. „Der Deichstuhl (Vorstand) und die Geschäftsstelle haben sich in diesem Jahr in zahlreichen Sitzungen Gedanken zu dem Umgang und den Folgen der Grundsteuerreform gemacht. Alle tun sich schwer, die Ergebnisse der Reform zu vertreten. Die Hebesätze werden im Vergleich zu Vorjahren markant steigen“, sagt Schaffeld.
Grundlage der Veranlagung in den Aufgabenbereichen Hochwasserschutz und Schöpfwerk ist der Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes, der aufgrund ebenjener Reform bei den meisten Bürgern und Gewerbetreibenden zum 1. Januar 2025 angepasst wurde. Während bei den meisten Mitgliedern der Grundsteuermessbetrag geringfügig nach oben oder unten angepasst wurde, sind bei den Gewerbetreibenden die Grundsteuermessbeträge drastisch gesunken. Allein im Aufgabenbereich Hochwasserschutz führt der Wegfall von knapp 500.000 Euro an Grundsteuermessbeträgen und ein gestiegener Beitragsbedarf zu einer deutlichen Erhöhung des Hebesatzes um 20 Prozentpunkte auf 82 Prozent. Ohne diese Änderungen läge der Hebesatz bei moderaten 65 Prozent (Vorjahr 2024: 61,4 Prozent). Ähnlich verhält es sich im Aufgabenbereich Schöpfwerk, wo knapp 300.000 Euro an Grundsteuermessbeträgen fehlen. Trotz eines geringeren Beitragsbedarfs als im Vorjahr steigt der Hebesatz hier um über einen Prozentpunkt auf 28,73 Prozent. Der Hebesatz im Aufgabenbereich Gewässer steigt weniger stark von 20,89 Euro auf 23,39 Euro je Hektar.
„Die fehlenden Beitragseinnahmen bei Industrie und Gewerbe müssen leider durch alle anderen Mitglieder aufgefangen werden“ erklärt Marcus Schaffeld. „Bei Fragen zum Grundsteuermessbetrag bittet der Deichverband seine Mitglieder ausdrücklich, direkt den Kontakt zum zuständigen Finanzamt zu suchen, da der Deichverband den Grundsteuermessbetrag nicht festsetzt oder ändert“, macht Schaffeld deutlich.
Einigkeit unter allen Verantwortlichen bestand darin, dass trotz keiner gravierenden Kostensteigerungen erhebliche Steigerungen in den Hebesätzen aufgrund der Änderung der Grundsteuerreform zu vertreten sind.
Weiter führt die Reform zu zahlreichen Anpassungen im Bereich der Ersatzwertermittlung in den Veranlagungsgrundlagen des Deichverbandes. Um die Beitragslast für die Mitglieder auf breitere Schultern zu verteilen, ermittelt der Deichverband -anders als andere öffentliche Einrichtungen- Ersatzwerte für grundsteuerbefreite Gebäude wie Rathäuser und Kirchen, unbebaute Grundstücke sowie technische Anlagen wie Windenergie- und Photovoltaikanlagen.
Die Beitragsbescheide 2025 sollen voraussichtlich im Herbst versandt werden.