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Defekter Frontscheinwerfer führt zu drei Strafanzeigen
22. Januar 2026 Von NN-Online · Kevelaer

Defekter Frontscheinwerfer führt zu drei Strafanzeigen

Vorfall in Twisteden

TWISTEDEN. Polizeibeamte des Verkehrsdienstes der Polizei hielten am Dienstag, 20. Januar, in Kevelaer-Twisteden einen Pkw aufgrund eines defekten Hauptscheinwerfers an. Bei der weiteren Überprüfung stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug aufgrund fehlender Haftpflichtversicherung zur Entstempelung ausgeschrieben war. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Straßenverkehrsamt wurden die Kennzeichen entsiegelt und der Fahrzeugschein eingezogen. Aufgrund des Sachverhaltes wurden zwei Strafanzeigen fällig, zum einen gegen die 35-jährige Fahrerin und zum zweiten gegen den Fahrzeughalter. Dieser, der 33-jährige Lebensgefährte der Fahrerin, erschien während der Kontrolle am Kontrollort. Bei der Überprüfung seines Fahrzeuges, mit der er dorthin gefahren war, stellte sich ebenfalls heraus, dass auch dieses Fahrzeug zur Entstempelung ausgeschrieben war. Ein erneuter Anruf beim Straßenverkehrsamt bestätigte auch hier die bestehende Fahndung zur Entstempelung, daher wie zuvor: Kennzeichen entsiegelt, Fahrzeugschein eingezogen. Und die zweite Anzeige für den 33-Jährigen, womit sich die Anzahl der Anzeigen, ausgelöst durch einen defekten Scheinwerfer, auf drei erhöhte.

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