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Der Rat der Stadt Emmerich soll über den BGE-Antrag zu „Schrottsammlern“ entscheiden. NN-Foto: Michael Bühs
16. September 2024 Von NN-Online · Emmerich

BGE: Schrottsammler in Emmerich regelmäßig überprüfen

Fraktion stellt Antrag an Rat – Verstöße mit Bußgeldern bis 5.000 Euro ahnden

EMMERICH. Die BGE hat einen Antrag an den Rat der Stadt Emmerich gestellt, nach dem die im Stadtgebiet regelmäßig fahrenden „Schrottsammler“ durch den städtischen Ordnungsdienst gezielt auf das Vorhandensein einer gültigen Reisegewerbekarte zu überprüfen seien. Verstöße sollen zukünftig gemäß der Gewerbeordnung in voller Höhe geahndet werden.

Dazu soll die Gewerbeordnung in zwei Punkten geändert werden: 1. Die Ausübung eines Reisegewerbes im Stadtgebiet ohne die erforderliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro geahndet wird. 2. Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, die Reisegewerbekarte während der Ausübung des Gewerbes stets bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen (§ 60c GewO). Ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet und mit einem Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro geahndet.

Zudem soll laut BGE-Antrag das Abspielen von Musik während der Sammlungen künftig untersagt sein.

Zur Begründung teilt die BGE mit: „Diese meist illegalen Sammlungen verursachen erhebliche Probleme. Immer wieder kommt es zu Diebstählen, beispielsweise von Fahrrädern, oder nicht verwertbare Teile werden achtlos in die Landschaft geworfen, was zu Umweltverschmutzung führt und der Stadt Emmerich am Rhein hohe Entsorgungskosten verursacht. Zudem werden beim Umgang mit den gesammelten Stoffen oft die umweltschutzrechtlichen Vorschriften und das Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht eingehalten.

Einnahmen aus dem Schrotthandel werden häufig nicht versteuert. Dem für die Stadt Emmerich am Rhein zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb gehen Einnahmen aus der Verwertung des Wertstoffschrottes verloren, was zu einer Erhöhung der Müllgebühren führt. Darüber hinaus warnt die Polizei davor, dass illegale Schrottsammler bis auf Grundstücke vordringen, wobei teilweise Objekte für Einbrüche ausgekundschaftet wurden.“

Der Rat der Stadt Emmerich soll über den BGE-Antrag zu „Schrottsammlern“ entscheiden. NN-Foto: Michael Bühs

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