Bauanträge in Goch stellen
Bauportal.NRW wird zum verbindlichen digitalen Weg
GOCH. Was bisher vor allem ein zusätzlicher digitaler Service war, wird nun zum vorgeschriebenen Weg: Mit der Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) ist ab dem 1. September 2026 bei einer elektronischen Antragstellung ausschließlich der von der Bauaufsichtsbehörde eröffnete digitale Zugang zu verwenden. Für die entsprechenden Anträge in Goch ist es das Bauportal.NRW. Betroffen sind Anträge für Sonderbauten, das vereinfachte Genehmigungsverfahren, Werbeanlagen, die Beseitigung von Anlagen sowie Abbruchanzeigen. Konkret bedeutet das: Wer die betroffenen Anträge elektronisch bei der Stadt Goch einreichen möchte, muss dafür das Bauportal.NRW nutzen. Eine Einreichung per E-Mail, über ein anderes Online-Formular oder auf einem anderen elektronischen Weg ist ab dem 1. September nicht mehr möglich beziehungsweise die Anträge können nicht mehr angenommen werden.
Wichtig: Bauportal vom 1. bis 4. September nicht nutzbar
Die neue gesetzliche Regelung gilt zwar ab 1. September 2026, gleichzeitig wird jedoch das Bauportal.NRW technisch umgestellt. Deshalb können vom 1. bis einschließlich 4. September keine Anträge über das Bauportal eingereicht werden. Ab dem 5. September 2026 ist die digitale Antragstellung dort wieder möglich. Die notwendigen Voraussetzungen für die Nutzung des Bauportals sind dort erläutert. Bei Fragen zur Antragstellung hilft Anja Windhuis von der Bauaufsicht der Stadt Goch weiter unter Telefon 02823/320-225.