Auffahrunfall in Emmerich: Zwei Leichtverletzte und unerwartete Entdeckung
Fahrerflucht missglückt: Verdächtiger ohne Fahrerlaubnis und möglicherweise unter Drogeneinfluss entdeckt
EMMERICH. Ein Auffahrunfall, bei dem zwei Personen leicht verletzt wurden, hat sich am Mittwoch, 1. April, gegen 16.35 Uhr an der Eltener Straße in Emmerich ereignet. Eine 43-jährige Frau aus Emmerich hatte nach Angaben der Polizei zu spät bemerkt, dass das vor ihr fahrende Fahrzeug eines 40-jährigen, in den Niederlanden lebenden polnische Staatsbürgers abgebremst wurde und war mit ihrem Citroen C4 auf den Ford Fiesta aufgefahren.
Dadurch wurde der Ford auf den davor verkehrsbedingt haltenden Audi A6 eines 36-jährigen Mannes aus Emmerich geschoben. Die Fahrerin des Citroen und ihr sechsjähriger Sohn wurden leicht verletzt. An allen drei Fahrzeugen entstand Sachschaden.
„Insoweit ein Verkehrsunfall, wie er leider regelmäßig im Kreis Kleve und darüber hinaus vorkommt“, wie die Polizei mitteilt. Bei diesem Auffahrunfall stellte sich jedoch während der Aufnahme ein ganz anderes Fehlverhalten heraus. Der Fahrer des Ford Fiesta gab gegenüber den Beamten an, jemand anderes, den er namentlich benannte, sei gefahren und von der Unfallstelle zu Fuß flüchtig. Mit dieser Angabe konnte er jedoch nicht verhindern, dass ihn die Beamten genauer überprüften, zumal Unfallzeugen keinen anderen Fahrer gesehen hatten.
Vermutlich hatte der Mann nach Polizeiangaben versucht zu verhindern, dass herauskam, dass er nicht über eine Fahrerlaubnis verfügte, er möglichweise unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen das Fahrzeug führte (der entsprechende Test verliefen positiv) und er zudem per Haftbefehl gesucht wurde.
Inwieweit er sich darüber hinaus auch wegen weiterer Straftaten (falsche Verdächtigung beispielsweise) strafbar gemacht haben könnte, ist auch Gegenstand der weiteren Ermittlungen der Polizei. Den Wagen hatte er sich geliehen. Die Vollstreckung des Haftbefehls konnte er durch Zahlung der entsprechenden Geldsumme bezahlen. Gegen den Mann wurde die Zahlung einer Sicherheitsleistung zur Sicherstellung des Strafverfahrens angeordnet. Er konnte nach Entnahme einer Blutprobe entlassen werden.