Kurzmitteilungen
13. März 2023Anmeldepflicht von Osterfeuern
XANTEN. Oster- und Brauchtumsfeuer sind wie in vielen anderen Städten auch in Xanten anmeldepflichtig. Brauchtumsfeuer sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation, Nachbarschaft oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet. Unter Abwägung der Brauchtumspflege, der Erhaltung der Dorfgemeinschaft sowie den Zielen der Luftreinheit hat der Rat der Stadt Xanten am 7. Dezember 2021 eine neue ordnungsbehördliche Verordnung für die Durchführung von Brauchtumsfeuern im Gebiet der Stadt Xanten beschlossen.
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