
Alpen: Neue Vorgaben für Passbilder ab dem 1. Mai
Übergangsfrist bis maximal 31. Juli 2025
Für die Umsetzung dieser Vorgabe gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli. Bis zu diesem Zeitpunkt können Antragstellerinnen und Antragsteller weiterhin ein biometrisches Passbild in Papierform einreichen, sofern in der jeweiligen Behörde noch kein digitales Fototerminal vorhanden ist.
In der Gemeinde Alpen wurde das notwendige Gerät zur direkten digitalen Bilderfassung bislang noch nicht geliefert. Aus diesem Grund kann vor Ort derzeit kein Fotoservice angeboten werden. Bürger können ihre Ausweisdokumente daher weiterhin mit einem selbst mitgebrachten biometrischen Lichtbild beantragen. Sobald das digitale Erfassungsgerät einsatzbereit ist, wird die Gemeinde Alpen darüber über die örtliche Presse sowie über ihre sozialen Medien informieren.
Die Gebühr für die Erstellung eines digitalen Passbildes im Bürgerbüro wird sechs Euro betragen. Wird im selben Termin mehr als ein Dokument pro Person beantragt, fällt die Gebühr nur einmalig an. Aufgrund der derzeitigen Übergangsregelung verzichtet die Gemeinde Alpen vorerst auf die freiwillige Benachrichtigung zum Ablauf des Personalausweises.
Digitale Passbilder können auch bei gewerblichen Fotografen erstellt werden, sofern diese bei einem zertifizierten Anbieter registriert sind. Die Kunden erhalten in diesem Fall einen Data-Matrix-Code, der bei der Antragstellung in der Behörde vorgelegt wird. Das digital erstellte Foto ist deutschlandweit gültig und kann innerhalb von sechs Monaten mehrfach verwendet werden. Solche zertifizierten Angebote finden sich unter anderem bei großen Drogerieketten sowie beim Fotofachverband Ringfoto.
Im Zuge der biometrischen Erfassung werden auf dem Chip des neuen Personalausweises künftig das Lichtbild sowie die Fingerabdrücke gespeichert. Ein unbemerktes Auslesen dieser Daten ist nicht möglich, da der Chip ausschließlich mit speziellen Lesegeräten ausgelesen werden kann, die nur staatlichen Stellen wie Polizei, Zoll oder Ausweisbehörden zur Verfügung stehen und eine maximale Reichweite von zehn Zentimetern haben.
Für Führerscheine und Fahrerkarten bleibt die bisherige Regelung bestehen. Für diese Dokumente müssen weiterhin Papierfotos verwendet werden.