Aktualisierte Baumschutzsatzung in Kevelaer
Mehr Rechtssicherheit und Fokus auf Klimaresilienz
KEVELAER. Die Stadt Kevelaer passt ihre Baumschutzsatzung an. Die bisher gültige Fassung stammte aus dem Jahr 2007 und basierte auf dem damaligen Landschaftsgesetz NRW (LG), das mittlerweile durch das Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG) ersetzt wurde.
Um Rechtssicherheit für die Bürgerschaft und Verwaltung zu gewährleisten sowie veränderten gesetzlichen Grundlagen und klimatischen Anforderungen gerecht zu werden, wurde die Satzung umfassend überarbeitet.
Grundlage der Neufassung sind im Wesentlichen die aktuellen Empfehlungen der Mustersatzung des Deutschen Städtetages. Trotz der rechtlichen und inhaltlichen Anpassungen bleibt die zentrale Zielsetzung unverändert: Die Satzung dient weiterhin dem Erhalt, der Pflege und der Vermehrung des wertvollen Baumbestandes in Kevelaer, sichert Lebensräume für Tiere und Pflanzen, verschönert das Stadtbild und verbessert das lokale Klima.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick
Rechtsanpassungen: Verweise auf veraltete Rechtsgrundlagen wurden aktualisiert, um eine verlässliche und rechtssichere Basis zu schaffen.
Präzisierung des Schutzumfangs (Paragraf 4): Der Paragraf zu verbotenen Handlungen wurde neu strukturiert und erweitert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt nun auf dem verfeinerten Schutz des Wurzelraums sowie der Vermeidung bodenschädigender Maßnahmen.
Klarere Regeln für Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen (Paragraf 7): Bei der Erteilung von Befreiungen müssen Ersatzpflanzungen künftig von Beginn an verbindlich festgelegt werden, um die langfristige Baumentwicklung zu sichern. Wird stattdessen eine Ausgleichszahlung geleistet, orientiert sich deren Höhe künftig an den aktuellen Marktpreisen.
Förderung der Klimaresilienz: Um dem Klimawandel aktiv zu begegnen, setzt Kevelaer bei Neupflanzungen verstärkt auf zukunftsfähige Gehölze. Die offizielle Pflanzliste wird daher um drei klimaresiliente Baumarten ergänzt.
Mit der Neufassung kombiniert die Stadt Kevelaer bewährten Baumschutz mit praxistauglichen Regelungen und bereitet das städtische Grün gezielt auf aktuelle und künftige Klimaanforderungen vor.