Abschaffung der generellen Leinenpflicht für Hunde
Änderung gültig ab 1. November
Bis zuletzt war es Hundehaltern in der Gemeinde Rheurdt nur auf ausgewiesenen Wegen gestattet, Hunde ohne Leine laufen zu lassen. Dies soll sich nun ändern. Außerhalb der oben aufgeführten Bereiche dürfen Hunde nun freilaufen. Paragraf 5 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Rheurdt erhält folgende Fassung: „Innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sind Hunde auf Verkehrsflächen und in Anlagen an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen. Die Vorschriften des Paragraf 2 Abs. 3 des Landesforstgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen bleiben hiervon unberührt. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen.“
Trotz der gelockerten Bestimmungen appelliert die Gemeinde Rheurdt an alle Hundehalter, weiterhin Rücksicht auf ihre Umgebung zu nehmen. Die neue Regelung entbindet Hundehalter nicht von ihrer allgemeinen Verantwortung, jederzeit die Sicherheit und das Wohlbefinden ihres Tieres und ihrer Mitmenschen zu gewährleisten. Ordnungswidrigkeiten, die durch ein unangemessenes Verhalten von Hunden entstehen, können weiterhin geahndet werden.