BÜDERICH. Bereits im Mai 2015 bescherten Bodenbewegungen dem Fußboden der Kirche St. Peter in Büderich einen Fliesenschaden. Damals vermutete man bereits einen salzbergbaubedingten Schaden. Nachdem bis 2017 mehrere Versuche einer Einigung mit der Cavity gescheitert waren, kam es zu einem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren. Das Gutachten des vom Landgericht Kleve bestellten Sachverständigen liegt nun vor und bestätigt mit klaren Aussagen die Sicht der Kirchengemeinde.

„Die Cavity lehnte anfangs komplett seine Verantwortlichkeit für den Schaden ab“, erzählt Rechtsanwalt Dr. Michael Terwiesche. „Sie hatte behauptet, der Salzabbau würde nur gleichmäßige und weiträumige Bodensenkungen verursachen und diese könnten nicht zu Schädigungen der Kirche führen.“ Zwar habe es Angebote gegeben, diese seien jedoch viel zu gering ausgefallen. Da man davon ausging, dass die Schäden in sechsstelliger Höhe anzusetzen waren, kam es zum Verfahren. Das Gutachten bestätigt nun diese Auffassung.

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Diplom-Ingenieur Peter Immekus, der seine Expertise als zweiter, verteidigender Gutachter im Auftrag der katholischen Kirche zur Verfügung stellt, bestätigt die Glaubwürdigkeit des Gutachtens. „Es ist sehr ausführlich.“ Der Hauptschaden an den Fliesen wurde zu 100 Prozent anerkannt und mit einer Entschädigungssumme von rund 150.000 Euro beziffert. „Vor dem Hintergrund der wenigen tausend Euro, die der Bergbau damals aus Kulanzgründen angeboten hatte, ist das ein toller Aufschlag.“

23.000 Euro für die Sicherung

Der Gutachter bestätigte auch Sicherungsmaßnahmen, die notwendig seien, um Bergschäden zu minimieren. Er erläuterte nämlich, dass die Kirche in einem Pressungsgebiet liege, wo muldenförmige Krümmungen aufgetreten seien. „Dadurch, dass der Abbau meist unterhalb der Kirche stattgefunden hat, hat sich dort über Jahrzehnte ein Senkungsdruck gebildet, welcher muldenförmige Krümmungen erzeugte. Und diese wiederum erzeugten Pressungen, die zu diesem Schaden an den Fliesen führten.“ Ebenjene Schäden, die der Bergbau zunächst verneint hatte. „Eine interessante Feststellung“, sagt Immekus. Auf Grundlage des Gutachtens hat Pfarrer Dietmar Heshe zuletzt erneut Kontakt zur Cavity aufgenommen, aber bisher ohne Bereitschaft ihrerseits.

23.000 Euro wurden für die Vorsorgemaßnahmen veranschlagt, die zukünftige Schäden minimieren würden. Laut Heshe solle es aber vielmehr darum gehen, dass Sicherungsmaßnahmen zukünftige Schäden generell verhindern. „Der Gutachter stellte fest, dass auch in Zukunft Bodenbewegungen und damit Schäden auftreten werden“, sagt Terwiesche. Eine weitere Aussage, der Cavity anfangs widersprach. Laut Immekus seien solche Sicherungsmaßnahmen „einfacher als man denkt.“ Auch wenn sie teuer seien, würde es sich angesichts der über die Jahre immer wieder entstehenden Schäden rechnen. Auch dass die Fliesen mit einem Alter von über 100 Jahren historisch seien, habe seinen Wert.

„Mitte bis Ende Januar werden wir zu dem Gutachten Stellung nehmen, da noch einige Punkte geklärt werden müssen“, sagt Terwiesche. So bestehe noch die Frage, ob auch die Schäden an den Wänden und der Decke vom Bergbau verursacht worden seien. Stehen dann im Februar oder März die endgültigen Zahlen fest, soll die Zahlungsklage folgen. Terwiesche sieht für die Cavity jedoch „keine größeren Verteidigungsmaßnahmen“. Bisher hat es zum Salzbergbau noch keinen Präzedenzfall gegeben, das könnte jedoch bald anders aussehen und so eine neue Grundlage für zukünftige Fälle entstehen.

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