Eine Frage der Ehre oder: Das Ende der Geschichte

KLEVE/KALKAR. Der Angeklagte bereut nichts. Warum denn auch? Er hat doch das Einzigrichtige getan und die einzigmögliche Konsequenz kann daher nur ein Freispruch sein.

Vergangenheit auf Besuch

Die Vergangenheit ist zum Besuch angetreten – es ist eine Vergangenheit, auf die stolz zu sein nicht möglich ist. Zu viel Tod, zu viel Verheerung hat sie geliefert und unter schwarzrotgoldener Autorenschaft in Geschichtsbücher geätzt.
„Mögen Jahrtausende vergehen, man wird nie von Heldentum reden können, ohne des deutschen Soldaten im Weltkrieg zu gedenken.“ Ein Satz aus Hitlers „Mein Kampf“. Das Zitat ist zu lesen auf einem Denkmal in Kalkar – ein Denkmal, das nach Auffassung des Angeklagten das Gegenteil eines ehrenvollen Gedenkens ist. Er nennt es einen Steinhaufen, ein „Nazi-Kriegerdenkmal“. Also hat er, der überzeugte Pazifist, den Steinhaufen umgestaltet – hat versucht, ein Gegenteil dessen zu erreichen, was es seiner Meinung nach jetzt ist. Er will ein Friedensmal. Kaum jemand kann an der Richtigkeit dieses Gedankens Zweifel geltend machen. Der Angeklagte will nicht, das der Ort des Denkmals zu einer Wellness-Oase für die Rechten verkommt.

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Nie wieder Krieg

„Make Love Not War“ hat er über den Schriftzug „Unseren Helden 1914-1918 und 1939-1945“ gesprüht. Dazu das Friedenszeichen und „Nie wieder Krieg – Nie wieder Nazis“.
Viel Zeit blieb ihm nicht. Die Polizei rückte an. Verhinderte ein Weitermachen. Am Ende stand eine Anklage. „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“. Was er „beschmiert“ hat – so drückt sich der Richter denkbar respektlos aus – ist Eigentum Dritter und die Aktion erfüllt folglich den Tatbestand der Sachbeschädigung. Die Sachbeschädigung hat – es handelt sich nach der Auffassung des Gerichts um ein Denkmal – noch einen Vornamen: gemeinschädlich.

541 Euro

Die Beseitigung von Schrift und Farben wurde der Stadt Kalkar von einer eigens beauftragten Firma mit 541 Euro in Rechnung gestellt. Das Geld soll der Angeklagte zurückzahlen. Er soll auch 30 Tagessätze zu je 30 Euro und die Gerichtskosten zahlen.
Der Angeklagte begründet wortreich sein Tun und schnell wird klar: Da ist es einem ernst. Da handelt einer aus dem inneren Drang, etwas nicht einfach hinnehmen zu wollen – etwas, bei dem die meisten anderen sagen würden: „Lass stecken. Was soll‘s.“ Dass auf dem Denkmal auch die Namen jüdischer Bürger zu finden sind, die im 1. Weltkrieg für ihr Vaterland – Deutschland – ihr Leben ließen, wirkt – verunstaltet durch das Hitler-Zitat – wie ein Faustschlag in die Seele.

Friedensmahnmal

In einer Erklärung hat der Angeklagte geschrieben: „Nachdem bereits im Oktober 2014 der Historiker Dr. Hans Hesse die Kalkarer Verwaltung darauf hingewiesen hatte, dass es sich bei der eingemeißelten Inschrift auf der Rückseite des Nazi-Denkmals um ein Zitat aus Adolf Hitlers „Mein Kampf“ handele, hat sich der Kalkarer Stadtrat 2015 und 2016 mit der Frage beschäftigt, was denn nun mit diesem Nazi-Monument zu geschehen habe. Eine Tafel mit einer historischen Einordnung und klarer Distanzierung von der Aussage solle aufgestellt werden. Passiert war aber nichts bis zum 27. Juli 2019. In den Morgenstunden diesen Tages hatte ich begonnen, das Nazi-Monument künstlerisch zu einem Friedensmahnmal umzugestalten. Ein Polizeieinsatz verhinderte jedoch die Beendigung der Kunstaktion.“

Von Müssen und Dürfen

Hier trennt sich das Gesetzbuch von … man kann schlecht das „gesunde Volksempfinden“ anführen, da auch dieser Begriff kontaminiert ist. Hier also trennt sich, was man tun muss von dem, was man nicht tun darf. Da ist diese irgendwie alles verheerende Grenzlinie. Der Angeklagte hat – man muss er herunterbrechen – eine Sachbeschädigung begangen. Natürlich in lauterer Absicht. Aber was ändert das? Die Frage: Hat er ein Denkmal „gemeinschädlich“ (auch hier stellen sich Assoziationen ein) beschädigt oder ist das Ding, dessen Aussehen der Angeklagte verändert hat, kein Denkmal? Vor dem Gesetz sind solche Dinge zu klären. Es geht um Eindeutigkeiten, die angesichts eines solchen Themas immer dürftig erscheinen. Man denkt an einen Satz aus dem deutschen Herbst: „Wirft man einen Stein, so ist das eine strafbare Handlung. Werden tausend Steine geworfen, ist das eine politische Aktion.“

Der Kniefall

Es ist der Tag, an dem sich der Kniefall von Warschau zum 50. Mal jährt. Damals ist einer (von den meisten zumindest) dafür hoch angesehen worden, dass er einer Schuld zu Ausdruck verholfen und alles Bedauern in eine Geste gegossen hat. Juristen würden jetzt sagen: „Aber das war keine Sachbeschädigung.“ Der Angeklagte ist anders vorgegangen. Vielleicht liegt der Fehler darin, dass nicht tausend Menschen mit Farbeimern und Pinseln gekommen sind und einen Steinhaufen bemalt haben, um ihm ein anderes Gepräge zu geben.

Viele Möglichkeiten

Am Schluss spricht der Richter von der Demokratie, in der wir leben. „Sie gibt uns viele Möglichkeiten“, sagt er – aber diese hier (er meint die Aktion des Angeklagten) gehöre nicht ins Spektrum. Eine Petition – das sei eine Möglichkeit. Selbst der Staatsanwalt hatte Verständnis gezeigt und von „ungünstigen Verhältnissen im Rat“ gesprochen. Mehr Watsche ist kaum möglich. Trotzdem: Es ist und bleibt eine Sachbeschädigung vor dem Gesetz, auch wenn es sich unfassbar anfühlt.

Was wäre möglich gewesen?

Aus dem Angeklagten platzt die Wut. Der Richter unterstütze mit diesem Urteil die Verunglimpfung, sagt er – sichtlich fassungslos. Natürlich kann und wird er Berufung einlegen. Da sitzt man in der eigenen Verlorenheit. Was wäre möglich gewesen? Sozialstunden vielleicht – Sozialstunden in einem Museum? Aber da ist und bleibt das Postulat des Mannes, der einzig einen Freispruch akzeptiert hätte.
Steckt eine Botschaft hinter alledem? Vielleicht die: Tausend Menschen sollten mit Farbe, Eimern und Pinseln anrücken. Oder: Eine Stadt könnte einsehen, dass da etwas ganz und gar nicht gut ist. Holocaust-Leugner, sagt der Verteidiger in seinem Plädoyer, würden bestraft und jemand, der ein Hitler-Zitat entfernt, auch. Da stimmt vielleicht etwas nicht. Geht es um Ehrenrettung oder Sachbeschädigung? Und was, wenn beides zutrifft?

Das Gesetz

Im Paragraph 304 des Strafgesetzbuches heißt es: Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer in Absatz 1 bezeichneten Sache oder eines dort bezeichneten Gegenstandes nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. Der Versuch ist strafbar.

Wüährend des Prozesses fand eine Mahnwache statt. NN-Foto: Rüdiger Dehnen

Keine Sachbeschädigung

Kuratorin Valentina Vlasic über den Angeklagten und seine Kunst: “„Mit seiner Spraykunst hat Wilfried Porwol ein Graffiti geschaffen, das meines Erachtens nicht als Sachbeschädigung angesehen werden sollte. Seine Aktion ist in einem immanenten Spannungsfeld zwischen der Verwurzelung im künstlerisch-sozialen und ökonomischen Alltag, spekulativer Wunschproduktion und künstlerischer Imaginationskraft anzusiedeln. Porwol stülpte seine pazifistisch orientierte Weltsicht einem martialisch anmutenden Mahnmal über, für dessen Erhalt – und das ist die Krux dieser Sache – sich wiederum die Kalkarer Stadtverwaltung verpflichtet hat, der für die hier vorliegenden Vorgänge keinerlei Vorwurf zu machen ist, die sich die immer wiederkehrenden Ermahnungen aus der Bevölkerung nach einem reflektierenden Umgang mit dem Mahnmal jedoch zu Herzen nehmen sollte.“

Täglich ab jetzt

Ach, denkt man sich, was wohl passiert wäre, wenn sich ein Banksy des Steinhaufens angenommen hätte? Es wird, denkt man, Zeit für eine Petition. Vor dem Gericht: eine Mahnwache im Regen: der Aufstand der Anständigen? Vielleicht ab jetzt täglich vor dem Steinhaufen demonstrieren.

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