Biedermann als Brandstifter, II

KLEVE/UEDEM. Ein spannender Film, sagt man, sollte mit einer Explosion beginnen und sich dann langsam steigern. Vor Gericht wird nicht jeder Film zum Kassenknüller und nicht alles beginnt mit einer Explosion: Aber manchmal brennt es. Die Rede ist von einem Brand-Ereignis in Uedem am 29. Dezember 2019, an dessen Ende 120 Millionen Euro Schaden stehen – ein Ereignis, in dessen Verlauf 340 Einsatzkräfte aufgefahren wurden.

War er’s oder war er’s nicht?

Vor dem Landgericht Kleve fand nun der zweite Verhandlungstag statt. Zwölf Zeugen, ein Gutachter. Für einen Film hätte dieser Tag sicherlich nicht getaugt, aber: Vor Gericht geht es nicht um Knalleffekte – es geht um präzises Abarbeiten von Fragen, deren Ziel es ist, mögliche Abläufe zu rekonstruieren. Natürlich lautet die Frage: War er‘s oder war er‘s nicht? Die Antwort des zweiten Tages – eine neue Frage: Wer soll das wissen?

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Wie wär`s denn mit Rache?

Da steckt einer seine Firma an – so die Arbeitshypothese – und es gilt, das Motiv zu finden. Wie wär`s denn mit Rache? Ein ehemaliger Mitarbeiter – er sitzt auf der Anklagebank und in Untersuchungshaft – hatte es sich zur Aufgabe gemacht, die Arbeitssicherheit in seiner Abteilung zu verbessern. Glaubt man einigen Zeugen, glich das Unternehmen einem Kreuzzug. Wahnhaft soll Herr M. sich benommen haben: Fotos hat er gemacht, Videos (mit dem Smartphone) gedreht und sie dem Geschäftsführer gezeigt. Das Ergebnis: M. macht sich unbeliebt bei seinen Kollegen.

Verschiedenes

Bei einer Betriebsversammlung hat sich M. unter „Verschiedenes“ zu Wort gemeldet. „Wenn ihr so weiter macht, seid ihr bald alle tot“, soll er gesagt haben und so viel ist sicher: Man sollte solche Sätze vielleicht besser nicht sagen. Sie können zum Mühlstein am eigenen Hals werden. Aber zündet einer, der sagt „ihr werdet alle sterben“ die Firma an, wenn gerade niemand da ist? In einem Krimi würde jetzt irgendein Neuneinhalbmalkluger bemerken, dass ja genau hier die Pointe liegt. M. – ein nicht mehr geachteter Kollege, der irgendwie allen auf den Geist geht mit seinem Sicherheitsfimmel.

Regeln und Regeln

Der zweite Verhandlungstag: Acht Stunden und ein bisschen. Irgendwo mittendrin fragt die Verteidigung eine Zeugin: „War das, was der Angeklagte moniert hat, Ihrer Ansicht nach berechtigt?“ Und die Zeugin sagt: „Ja. Das war es.“ Dann sagt ein weiterer Mitarbeiter: „Ja. Das war berechtigt.“ Aber: „Er hätte es anderes sagen sollen.“ Sicherheit allerdings – auch das wird an diesem Tag klar – lässt sich unterschiedlich interpretieren. Regeln auch.
Der Staatsanwalt gewährt Einblicke ins Private. „Es gibt Regeln und Regeln“, sagt er. „Die einen befolgt man“ … und die anderen? „Meine Steuererklärung zum Beispiel: Natürlich soll sie zum Stichtag fertig sein, aber irgendwie schaffe ich es nie rechtzeitig.“ Es gibt halt Regeln und Regeln.

So sieht es auch einer der Zeugen. „Natürlich“, sagt er, „läuft nicht immer alles streng nach den Regeln.“ Er wendet sich an den Richter: „Wenn ich Sie jetzt den ganzen Tag beobachten würde, ließe sich bestimmt feststellen, dass Sie die Abstandsregeln nicht immer eingehalten haben.“

Die Kollegen haben die Augen verdreht

Zurück zu Herrn M. Da macht sich einer Gedanken um die Sicherheit und wird zum Störfaktor. Er spricht bei der Betriebsversammlung und „die Kollegen haben die Augen verdreht und sind gegangen“. Irgendwie ist das schon ein schräges Bild. Immerhin: Passiert ist nie etwas. Nie hat es einen nennenswerten Unfall gegeben. Warum also hat M. irgendwann mit diesem „Sicherheitswahn“ begonnen? Einer vom Betriebsrat sagt: „Ich bin natürlich kein Psychiater, aber das hatte fast schon etwas Wahnhaftes.“

(Ver)Sicherungen

M. hat noch einen Satz gesagt: „Ihr werdet euch alle noch umgucken.“ (Auch nicht so gut.) Die längste Befragung des Tages dauert knapp 120 Minuten. Das ist eine Menge, wenn der Vorsitzende „eigentlich davon ausgegangen war, dass wir pro Zeugen 15 Minuten brauchen“. Es kann anders kommen. Eines der Tagesthemen: Eine Tür in Halle 13. Sie soll sich auch von außen haben öffnen lassen. Wer einmal drin ist im Hallensystem, kann überall hin – nur in den Verwaltungstrakt nicht. Der ist gesichert. Wie genau? Das weiß man auch am Ende des zweiten Verhandlungstages nicht.

Nichts, worauf man wetten würde

Eine Polizistin sagt aus: Ja, jemand von der Feuerwehr hat einen Rucksack übergeben. Vorsitzender: „Waren da Handschuhe drin?“ Zeugin: „Ja.“ Vorsitzender: „Welche Farbe?“ Zeugin: „Schwarz.“ Die Handschuhe sind dann eher beige. Zeugen sind ein gefährliches Beweismittel. Der zweite Verhandlungstag hat keine Sicherheiten gebracht. Nichts, worauf man wetten würde. Aber vor Gericht geht es nicht um Wetten. Urteile sind zu bedeutend.

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