„Unsere Heimatministerin möchte uns unsere Heimat nehmen“

250 Menschen müssen womöglich ihr Eigenheim und ihr Zuhause in der Oybaum-Siedlung verlassen

KALKAR. Briefkästen an den Häusern, gepflasterte Straßen und Wege, Laternen und sogar eine Bushaltestelle lassen die Oybaum-Siedlung wie eine normale Wohnsiedlung erscheinen. 250 Menschen leben hier allerdings illegal, wie sie im April 2017 erfuhren. Denn gemäß Paragraf 10 Baunutzungsverordnung handelt es sich bei der Oybaum-Siedlung um ein Wochenendhausgebiet, teilt der Kreis Kleve auf Anfrage mit. „In einem Wochenendhausgebiet ist das dauerhafte Wohnen nicht zulässig, Der Lebensmittelpunkt, also der Hauptwohnsitz, muss sich an einem anderen Ort befinden”, so der Kreis Kleve weiter.

Elke Simon und Claudia Michels in der Oybaum-Siedlung, in der sie eigentlich nicht dauerhaft wohnen dürfen. NN-Foto: SP

Jahrelang wurde den Bewohnern das dauerhafte Wohnen allerdings trotzdem gestattet. Ein entsprechender Bebauungsplan der Stadt Kalkar zum „Erholungsgebiet Oybaum”, der 1983 verabschiedet und seit 1990 immer wieder diskutiert wurde, ist nie geändert worden. Die Entwicklung des Wohngebietes Oybaum wurde seit 1998 trotzdem vorangetrieben. Häuser, die nicht den Vorgaben von reinen Wochenendhäusern entsprechen, sind genehmigt und gebaut worden. „In all diesen Jahren sind hier Familien entstanden, Kinder zur Schule gegangen und sogar Firmen angemeldet worden”, sagt Anwohnerin Claudia Michels. Da die Stadt Kalkar die Anmeldung als Erstwohnsitz genehmigte, war dies kein Problem.

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Bis zum April 2017, als die Bezirksregierung auf die Oybaum-Siedlung aufmerksam wurde. „Im Rahmen eines anderen Verfahrens hat die Bezirksregierung Düsseldorf den Kreis Kleve zur Überprüfung der Hauptwohnsitzmeldungen im Erholungsgebiet Oybaum aufgefordert”, teilt der Kreis Kleve mit, „nach Überprüfung und entsprechender Feststellung hat der Kreis Kleve als Bauaufsichtsbehörde entsprechend seiner gesetzlichen Verpflichtung über die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu wachen.”

„Zur Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände in Erholungsgebieten werden Stichtage festgelegt”, so der Kreis Kleve weiter. Das ist auch in der Oybaum-Siedlung geschehen. Bei ihnen ist das der 5. April 2017. Alle, die sich danach in der Siedlung gezogen sind, haben ein Schreiben bekommen, das den Erstwohnsitz verbietet. Wer sich trotzdem anmeldet, wird abgemahnt. „Sämtliche Hauptwohnsitzmeldungen nach dem festgelegten Stichtag werden bauordnungsbehördlich überprüft, so dass bei Nichtaufgabe der Dauerwohnnutzung auch weitere Ordnungsverfügungen erlassen werden müssen”, sagt der Kreis Kleve. Derzeit liege das Hauptaugenmerk auf der Vermeidung der Festigung der baurechtswidrigen Zustände, so dass zunächst Verfahren bei Hauptwohnsitzmeldungen nach dem Stichtag bauaufsichtlich eingeleitet werden.

Für die älteren Bewohner. die sich bereits vor dem Stichtag in der Oybaum-Siedlung wohnten, bedeutet das also nicht, dass sie dauerhaft wohnen dürfen. Dabei hatte Kalkars Bürgermeisterin Britta Schulz bislang immer betont, dass Bewohner, die sich vor dem Stichtag in der Siedlung mit einem Erstwohnsitz angemeldet haben, ein Wohnungsrecht auf Lebenszeit oder bis zum Wegzug bekommen, also dem Bestandsschutz unterliegen. „Der Bürgerinitiative liegen jedoch Schriftstücke der Landes- und Bezirksregierung vor, die eindeutig belegen, dass es keinerlei Bestandsschutz gibt und dass nun auch gegen Altfälle vorgegangen wird”, sagt Egbert Peters, Sprecher der Bürgerinitiative Oybaum.

Diese Information sei für alle Betroffenen ein schwerer Schock gewesen. „Viele schlafen bereits schlecht, haben Alpträume, wachen nachts plötzlich auf, weil sie Angst haben, dass sie aus ihrem Haus raus müssen”, berichtet Anwohnerin Elke Simon. Sie selbst fühle sich allerdings trotzdem in der Siedlung wohl. „Ich wohne jetzt seit 17 Jahren hier. Ich bin vorher zig Mal umgezogen und fühle mich hier zum ersten Mal heimisch”, sagt Simon. Darum wolle sie kämpfen, bleiben zu dürfen.

Für viele der 250 Besucher stehen ganze Existenzen auf dem Spiel. „Wer kauft denn ein Haus, das 180.000 oder 200.000 Euro kostet, in dem man aber nur am Wochenende wohnen darf?”, fragt Michels. Dabei hätten einige Anwohner ihr Haus als Altersvorsorge gesehen. „Ein junges Ehepaar wollte eine Familie gründen. Jetzt streiten sie sich nur noch und die Ehe steht vor dem Aus”, berichtet Michels.

Ina Scharrenbach, NRW-Ministerin für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung, hat nun ein Gutachten in Auftrag gegeben, ob das Dauerwohnen in Erholungsgebieten nachträglich genehmigt werden kann. Für die Anwohner wäre das ein Segen. Viel Hoffnung haben sie allerdings nicht. Denn die Stadt Kalkar habe bereits versucht, den Oybaum als Stadtteil anerkennen zu lassen. Doch das habe nicht mit dem Landesbebauungsplan zusammengepasst. „Die Einhaltung des Planes wird hier vor das Menschenwohl gestellt. Unsere Heimatministerin möchte uns unsere Heimat nehmen”, prangert Elke Simon an. Dabei könne ein kleiner Satz im Bebauungsplan das Problem lösen. Doch da es in weiteren Teilen Deutschlands weitere Wochenendhaussiedlungen mit dieser Problematik gebe, möchte man mit der Oybaum-Siedlung keinen Präzedenzfall schaffen, sind sich die Anwohner sicher. Ihre Hoffnung legen sie nun in eine Petition, die sie am vergangenen Montag im nordrhein-westfälischen Landtag abgegeben haben.

Mehr Informationen gibt es auf der Internetseite der Bürgerinitiative Oybaum unter www.buergerinitiative-oybaum.de.

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