„Wenn das Recht Grenzen setzt“
Siegfried Kuipers über einen Fall, der ihn nachdenklich, müde und traurig macht
KLEVE. Seit einigen Jahren begleitet Siegfried Kuipers als ehrenamtlicher gesetzlicher Betreuer Menschen mit Unterstützungsbedarf. Dabei ist ihm eines besonders wichtig: Ein gesetzlicher Betreuer soll einem Menschen nicht einfach Entscheidungen abnehmen. Er soll gemeinsam mit ihm nach Möglichkeiten suchen, Hindernisse überwinden und dazu beitragen, dass Selbstbestimmung und Teilhabe tatsächlich stattfinden können. Doch manchmal komme Kuipers an einen Punkt, an dem er selbst nicht mehr verstehe, warum etwas, das im täglichen Leben so offensichtlich notwendig erscheint, rechtlich nicht anerkannt wird. So geht es ihm derzeit mit „Herrn P“.
„Herr P. lebt mit erheblichen psychischen Beeinträchtigungen. Für Außenstehende ist das nicht unbedingt sofort zu erkennen. Er kann sprechen, er kann gehen und er kann sich grundsätzlich orientieren. Wer ihm nur kurz begegnet, könnte vielleicht denken: Dieser Mann kann doch vieles alleine. Aber so einfach ist es nicht. Wenn Situationen unübersichtlich werden, Anforderungen steigen oder Herr P. seine vertraute Umgebung verlassen muss, können Angst, Panik und massive innere Anspannung entstehen. Was für andere Menschen selbstverständlich ist, kann für ihn zu einer kaum überwindbaren Hürde werden: ein Arzttermin, ein Behördengang, eine notwendige Fahrt mit Bus oder Bahn. Bei Herrn P. kann schon der Weg dorthin zum Problem werden. Wenn Angst und Überforderung zunehmen, braucht er einen Menschen an seiner Seite, der ihm Sicherheit gibt, Orientierung schafft und ihn in einer schwierigen Situation auffängt. Genau deshalb haben wir versucht, für ihn das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis zu bekommen. Für Herrn P. wäre dieses Merkzeichen nicht einfach ein weiterer Buchstabe auf einem Ausweis. Es geht um etwas ganz Praktisches: darum, bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine Begleitperson dabeihaben zu können und damit Wege bewältigen zu können, die für andere selbstverständlich sind. Doch das Merkzeichen wurde nicht anerkannt.
Und genau da beginnt für mich etwas, das ich nur schwer nachvollziehen kann. Mir geht es nicht darum, Herrn P. abhängiger zu machen. Ganz im Gegenteil. Begleitung kann ein Weg zu mehr Selbstständigkeit sein. Wenn ein Mensch aus Angst gar nicht erst in einen Bus oder eine Bahn steigt, wird er nicht dadurch selbstständiger, dass man ihm die Unterstützung verweigert. Manchmal braucht es zunächst einen Menschen daneben. Jemanden, der Sicherheit gibt. Jemanden, der mitgeht. Vielleicht gelingt irgendwann ein Teil des Weges alleine. Aber dafür muss man zunächst überhaupt die Möglichkeit haben, Erfahrungen zu sammeln und Vertrauen aufzubauen.
Ich erlebe Herrn P. in Situationen, in denen er verzweifelt ist. Ich sehe, was Angst und Überforderung mit einem Menschen machen können. Und dann frage ich mich: Wie soll dieser Mensch seinen Alltag künftig bewältigen? Wie soll er zuverlässig zu einem Arzt kommen? Wie soll er einen wichtigen Termin wahrnehmen? Wie soll er öffentliche Verkehrsmittel benutzen, wenn genau solche Situationen Angst und Panik auslösen können? Und wie soll gesellschaftliche Teilhabe funktionieren, wenn bereits der Weg dorthin zu einer kaum überwindbaren Hürde wird? Meine Aufgabe ist für mich, gemeinsam mit dem Betreuten Lösungen zu finden und Teilhabe möglich zu machen. Doch bei Herrn P. stoße auch ich an Grenzen. An Grenzen, die ich nicht verstehe – und die mich müde und traurig machen, weil ich erlebe, wie verzweifelt er in manchen Situationen ist.
Gleichzeitig wird mir immer wieder bewusst, wie verzwickt und schwer durchschaubar unser Rechtssystem sein kann. Manchmal frage ich mich, warum Gesetze so kompliziert aufgebaut sein müssen. Sinngemäß heißt es dann: Wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, kann auch jene Hilfe oder dieses Merkzeichen nicht gewährt werden. Fehlt an einer Stelle etwas, fällt an anderer Stelle wieder etwas weg. Für die Verwaltung mag dahinter eine klare rechtliche Systematik stehen. Für den Menschen, um den es geht, kann das völlig anders aussehen. Er braucht Unterstützung – und trotzdem passt seine Situation offenbar nicht genau in die Voraussetzungen, die dafür verlangt werden. Das ist doch schwer zu verstehen. Hinzu kommt die Sprache. Bescheide, Paragraphen, Querverweise und Amtsdeutsch. Manchmal muss selbst ich einen Satz mehrfach lesen, bevor ich verstehe, was eigentlich gemeint ist. Und dann frage ich mich: Wie soll ein Mensch damit zurechtkommen, der ohnehin schon mit Ängsten, Unsicherheit oder einer Behinderung zu kämpfen hat?
Ich kann mir gut vorstellen, dass manche Menschen irgendwann einfach aufgeben. Nicht, weil ihnen ihr Recht egal wäre. Sondern weil sie nicht mehr wissen, was sie noch tun sollen. Ein Antrag. Eine Ablehnung. Ein Widerspruch. Wieder eine Entscheidung. Vielleicht anschließend eine Klage. Dazwischen Fristen, Vorschriften und eine Sprache, die viele Menschen kaum verstehen. Wer dabei niemanden an seiner Seite hat, kann sehr schnell verloren gehen. Ein Hilfesystem sollte Menschen nicht zusätzlich überfordern. Es sollte ihnen helfen, ihren Weg zu finden. Und dann gibt es noch eine ganz praktische Frage: Wer bezahlt die notwendige Begleitung? Herr P. verfügt nicht über so viel Geld, dass er bei jedem notwendigen Weg selbst jemanden bezahlen könnte, der ihn begleitet. Arzttermine, Therapien und notwendige Behördengänge sind keine Freizeitveranstaltungen. Sie gehören zum Leben und sind teilweise unvermeidbar. Wie soll ein Mensch mit wenig Geld dauerhaft eine Begleitung finanzieren? Wer hat jedes Mal Zeit? Und was geschieht, wenn weder eine Begleitperson noch das Geld dafür vorhanden ist? Soll Herr P. dann einfach zu Hause bleiben? Für mich kann das keine Antwort auf Teilhabe sein.
Natürlich könnte man sagen: Vielleicht werden für bestimmte medizinische Termine Krankenfahrten oder Taxifahrten genehmigt. Aber auch damit wäre das eigentliche Problem für mich nicht gelöst. Denn eine Fahrt ist nicht automatisch eine Begleitung. Ein Taxi- oder Krankenwagenfahrer bringt einen Menschen von einem Ort zum anderen. Das ist seine Aufgabe. Er ist aber nicht automatisch eine vertraute Person, die Herrn P. kennt, seine Ängste einschätzen kann und weiß, wie er reagiert, wenn plötzlich Panik entsteht. Darin sehe ich sogar eine eher versteckte Gefahr. Auf dem Papier wäre die Beförderung organisiert. Aber Herr P. könnte mit seiner Angst trotzdem allein sein. Was geschieht, wenn während einer solchen Fahrt plötzlich eine heftige Angst- oder Panikreaktion auftritt? Was, wenn er die Situation nicht mehr aushält? Was, wenn er in diesem Moment kaum noch handlungsfähig ist? Ein Fahrer kann nicht automatisch die Rolle einer vertrauten Begleitperson übernehmen. Man kann eine Fahrt organisieren – aber damit hat man noch lange keine Begleitung organisiert.
Und noch etwas beschäftigt mich. Nicht jede Situation im Leben lässt sich planen. Man sollte niemals „nie“ sagen. Was passiert, wenn Herr P. eines Tages unvermittelt doch allein ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen muss? Vielleicht fällt eine Begleitperson aus. Vielleicht entsteht kurzfristig ein wichtiger Termin. Vielleicht gibt es einfach keine andere Möglichkeit. Und dann kommt während der Fahrt eine Panikattacke oder eine schwere Angstreaktion. Was passiert dann? Wenn ein Mensch in einer solchen Situation die Orientierung oder seine Handlungsfähigkeit verliert, kann daraus eine problematische und möglicherweise auch gefährliche Situation entstehen. Und wenn wirklich etwas passiert? Diese Frage möchte ich mir eigentlich gar nicht ausmalen. Nicht, weil ich dramatisieren möchte. Niemand kann sagen, dass etwas passieren wird. Aber genauso wenig kann jemand mit Sicherheit sagen: Das passiert niemals. Man sollte eben niemals „nie“ sagen.
Für mich bedeutet verantwortungsvolle Unterstützung deshalb auch, Risiken ernst zu nehmen, bevor etwas geschehen ist – und nicht erst hinterher zu fragen, ob eine Begleitung vielleicht doch sinnvoll gewesen wäre. Nun bleibt möglicherweise noch der Weg zum Sozialgericht. Und selbst dabei geht mir ein Gedanke nicht aus dem Kopf: Was geschieht, wenn Herr P. irgendwann persönlich zu einem Termin erscheinen soll? Wie soll ein Mensch einen solchen Weg bewältigen, wenn gerade darüber gestritten wird, ob er für solche Wege eine Begleitung benötigt? Vielleicht findet sich auch dafür irgendeine organisatorische Lösung. Aber allein diese Frage zeigt für mich, wie verzwickt die ganze Situation ist.
Auf der einen Seite stehen Gesetze, Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Entscheidungen. Auf der anderen Seite steht ein Mensch. Ein Mensch mit Ängsten. Ein Mensch, der in bestimmten Situationen verzweifelt. Und ein Mensch, der eigentlich nur versucht, sein Leben so selbstständig wie möglich zu bewältigen. Als gesetzlicher Betreuer kann ich nach Lösungen suchen, Gespräche führen, Anträge stellen, nachfragen, widersprechen und weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen. Aber ich kann nicht jedes Hindernis aus dem Weg räumen. Und genau das macht mich in diesem Fall müde und traurig. Vielleicht auch deshalb, weil ich immer wieder denke: Es müsste doch möglich sein, für diesen Menschen eine vernünftige Lösung zu finden.
Ich möchte keine Behörde pauschal verurteilen. Und ich möchte niemandem unterstellen, Entscheidungen würden leichtfertig getroffen. Gesetze und Regeln sind notwendig. Aber vielleicht sollten wir uns manchmal fragen, ob ein System, das für Menschen geschaffen wurde, von den Menschen überhaupt noch verstanden werden kann. Und ob ein Hilfesystem wirklich noch hilft, wenn Menschen irgendwann entmutigt aufgeben, weil Voraussetzungen, Paragraphen und Amtsdeutsch für sie nicht mehr zu durchschauen sind. Denn Teilhabe findet nicht auf dem Papier statt. Teilhabe findet im wirklichen Leben statt. Beim Arztbesuch, beim Einkaufen, beim Behördengang, im Taxi, im Bus, in der Bahn und überall dort, wo ein Mensch dazugehören möchte. Teilhabe bedeutet nicht nur, theoretisch das Recht zu haben, irgendwohin zu gehen. Teilhabe bedeutet auch, dort ankommen zu können – und sich auf dem Weg dorthin sicher zu fühlen. Und manchmal braucht ein Mensch dafür jemanden, der neben ihm geht.“
Seit einigen Jahren begleitet Siegfried Kuipers als ehrenamtlicher gesetzlicher Betreuer Menschen mit Unterstützungsbedarf. NN-Archiv: vs