Was Kerkener Bürger wissen müssen
Gemeinde Kerken informiert rund um die Kommunalwahl am 14. September
KERKEN. Die Gemeinde Kerken bittet alle Wahlberechtigten, die nachfolgenden Informationen und Termine zu beachten, um eine reibungslose Teilnahme an der Kommunalwahl zu gewährleisten. Am Sonntag, 14. September, sind die wahlberechtigten Kerkener Bürger aufgerufen, an der Wahl der Bürgermeisterin beziehungsweise des Bürgermeisters und des Gemeinderates sowie des Kreistages teilzunehmen.
Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag Deutsche oder EU-Bürger sind, mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens dem 29. August 2025 ihren Hauptwohnsitz in Kerken haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb Kerkens haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Blinde und sehbehinderte Menschen werden, wie schon bei vorangegangenen bundesweiten Wahlen, auch bei der Kommunalwahl am 14. September barrierefrei wählen können - zu Hause mittels Briefwahl oder direkt im Wahlraum. Mitglieder der Blinden- und Sehbehindertenvereine erhalten ihr Wahlhilfe-paket automatisch. Blinde und sehbehinderte Menschen, die kein Mitglied sind, können sich die kostenlosen Wahlhilfepakete bei den Landesgeschäftsstellen, Telefon 02159/965515 bestellen. Darüber hinaus sind akustische Stimmzettel unter der Rufnummer 0800 000 9671 abhörbar.
Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten automatisch in der Zeit vom bis spätestens 24. August zugestellt. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, meldet sich bitte umgehend telefonisch unter 02833/922187.
In der Wahlbenachrichtigung finden sich unter anderem die Anschrift des Wahlraums. Im Wahlbezirk 101.1 wird die Wahl des Kreistages repräsentativ erfasst. Ob man von der repräsentativen Wahlstatistik betroffen ist, kann man der Wahlbenachrichtigung entnehmen.
Wer wahlberechtigt ist und irrtümlich nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist, kann in der Zeit vom 25. bis 29. August Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und schriftlich oder zur Nieder-schrift bei Mara van Bergen (Zimmer 004 im Rathaus) einen auf Eintragung gerichteten Einspruch gegen das Wählerverzeichnis erheben. Die erforderlichen Beweismittel sind im Zweifel beizubringen.
Wahlvorschlagsträger
Für das Amt der Bürgermeisterin beziehungsweise des Bürgermeisters können Iris Itgenshorst (Grüne, CDU, SPD), Patricia Gerlings-Hellmanns (BVK), Norbert Röhrich (AfD) und Mike Osterberg (Die Linke) gewählt werden.
Zur Wahl der Vertretung der Gemeinde Kerken stehen die Wahlvorschlagsträger der CDU, der Grünen, der BVK, der SPD, der AfD, der Die Linke, der FDP und der Wählergemeinschaft Freie Bürgervertreter Kerken. In den Wahlbezirken 101.1 und 105.1 hat die Partei Die Linke keinen Wahlvorschlagsträger aufgestellt, sodass die Partei Die Linke in diesen Wahlbezirken nicht für die Vertretung der Gemeinde Kerken gewählt werden kann. Dies gilt nicht für die Wahl des Bürgermeisters.
Briefwahl
Jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Wer einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen möchte, kann dies online über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder über folgenden Link tun: https://wahlen.krzn.de/briefwahl/eysc4vgdixm1gsbl5jow/12/0035 Die Beantragung ist auch in jeder anderen Schriftform (zum Beispiel ausgefüllte Rückseite der Wahlbenachrichtigung, formlos per E-Mail (mara.van.bergen@kerken.de) oder per Brief möglich.
Der Antrag auf einen Wahlschein muss den Familiennamen und die Vornamen, die Straße und Hausnummer und das Geburtsdatum enthalten. Zusätzlich kann eine alternative Versandadresse angegeben werden. Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss die Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen.
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 12. September, 15 Uhr, beantragt werden. Sollte ein beantragter Wahlschein nicht zugestellt werden oder er verloren gegangen ist, so kann bis spätestens Samstag, 13. September, 12 Uhr, nach einer entsprechenden Erklärung ein neuer Wahlschein erteilt werden. Bitte in diesem Fall rechtzeitig mit Mara van Bergen in Verbindung setzen.
Den Wahlbrief mit den abgegebenen Stimmen rechtzeitig an die auf dem Umschlag angegebene Anschrift senden. Der Wahlbrief muss bis 16 Uhr (Achtung: nicht 18 Uhr!) am Wahlsonntag dort eingegangen sein.Öffnungszeiten des Briefwahlbüros
Seine Stimme kann man auch per Brief vor Ort im Briefwahlbüro (Bürgerservice Zimmer 009, Webermarkt 9) während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros abgeben. Man benötigt lediglich einen Lichtbildausweis; nach Möglichkeit bitte auch die Wahlbenachrichtigung mitbringen.