Vorbereitungen für die Kirmes
23. Juni 2025 · Kleve

Vorbereitungen für die Kirmes

Sperrungen und Halteverbote: Verkehrsregelnde Maßnahmen zur Klever Kirmes

KLEVE. Anlässlich der Klever Kirmes auf den Festplätzen am Spoykanal und an der Ludwig-Jahn-Straße vom 12. bis 20. Juli sind auch in diesem Jahr wieder verkehrsregelnde Maßnahmen erforderlich. Zunächst werden die notwendigen Vermessungsarbeiten für die Klever Kirmes durchgeführt.

Hierfür werden die Parkbereiche wie folgt gesperrt: Parkbereich Ludwig-Jahn-Straße sowie Parkbereich Spoykanal (hinterer Bereich) am 1. Juli von 18 bis circa 22.30 Uhr; Parkbereich Spoykanal (vorderer Bereich) am 2. Juli von 18 bis circa 22.30 Uhr. Ab Samstag, 5. Juli, 18 Uhr, bis Dienstag, 22. Juli, werden die Parkbereiche Ludwig-Jahn-Straße und Spoykanal wegen der Klever Kirmes einschließlich der Auf- und Abbauarbeiten gesperrt. Ebenfalls gesperrt werden die Parkbereiche für Wohnmobile an der van-den-Bergh-Straße für den Zeitraum vom 5. Juli, 10 Uhr, bis 22. Juli. Ab Mittwoch, 23. Juli, können die Parkbereiche für Wohnmobile eingeschränkt wieder genutzt werden. Einige Marktbeschicker der Materborner Kirmes, die vom 26. bis 29. Juli stattfindet, müssen ihre Wohnwagen dort noch stehen lassen.

Behindertenparkplätze werden während der Kirmestage auf der Ludwig-Jahn-Straße, direkt gegenüber dem Kirmesgelände, eingerichtet. Die Behindertenparkplätze dürfen nur von Behinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden, die jeweils in Besitz einer gültigen Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde sind, genutzt werden. Die Ausnahmegenehmigung (blaue Karte) ist deutlich sichtbar im Fahrzeug auszulegen. Taxenplätze werden auf der Bensdorpstraße direkt am Kirmesgelände eingerichtet. Vom 5. bis 22. Juli werden auf der Ludwig-Jahn-Straße zusätzliche Haltverbote eingerichtet, um Rettungswege sowie Transportwege zum Auf- und Abbau der Klever Kirmes freizuhalten.

Am Sonntag, 20. Juli, wird nach Einbruch der Dunkelheit das diesjährige Feuerwerk auf dem Gelände der Hochschule Rhein-Waal am Spoykanal stattfinden. Wegen der Auf- und Abbauarbeiten für das Feuerwerk wird ein Teilbereich des Hochschulgeländes für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr gesperrt. Kurz vor dem Abbrennen des Feuerwerks bis nach Beendigung des Feuerwerks wird der Leinpfad entlang des Spoykanals sowie der Bereich des Hochschulgeländes zwischen Draisinenbahnhof und Mensa für Fahrzeuge aller Art sowie zu Fuß gehende gesperrt.

Verkehrsbehindernd abgestellte Kraftfahrzeuge, insbesondere im Bereich von Haltverboten und auf Behindertenparkplätzen, werden kostenpflichtig abgeschleppt. Im Übrigen werden Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr als Ordnungswidrigkeit geahndet. Entsprechende Kontrollen werden ständig durchgeführt.