Unbekannter spricht 13-Jährigen in Alpen verdächtig an
De Polizei gibt Tipps zu richtigem Verhalten
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Bisher liegen keine Hinweise auf eine begangene oder unmittelbar bevorstehende Straftat vor. Die Ermittlungen dauern an.
Solche Vorfälle führen regelmäßig zu großer Aufregung – insbesondere in sozialen Netzwerken und Messengergruppen. Die Polizei ruft daher zu „unaufgeregter Wachsamkeit“ auf. Ein sachlicher, altersgerechter Austausch mit Kindern ist sinnvoller als das unreflektierte Verbreiten von Warnungen über soziale Medien, da letzteres häufig zu Verunsicherung und unnötiger Aufregung führt.
Das Ansprechen eines Kindes allein stellt noch keine Straftat dar. Auch das Anbieten von Süßigkeiten oder ähnlichem muss nicht zwangsläufig eine strafbare Vorbereitungshandlung sein. Es kann sich auch um eine unbedachte Geste handeln, die jedoch bei Betroffenen Besorgnis auslöst. In diesem Zusammenhang verselbstständigen sich harmlose Situationen leider immer wieder und versetzen Familien unnötig in Sorge.
Bei Unsicherheiten sollten zunächst Polizei, Schule oder Kindertageseinrichtungen kontaktiert werden. Die Polizei empfiehlt, Kinder frühzeitig altersgerecht auf mögliche Gefahren vorzubereiten und sie im Umgang damit zu stärken.
Empfohlen wird unter anderem, dass Kinder möglichst gemeinsam mit Freunden zur Schule gehen oder sich in Gruppen aufhalten. Auf dem Schulweg sollten sogenannte „Rettungsinseln“ wie Geschäfte oder Tankstellen bekannt sein. Es ist wichtig, dass Kinder den Mut haben, gegenüber Erwachsenen „Nein“ zu sagen, sich nicht auf Gespräche mit Fremden an Fahrzeugen einlassen und laut um Hilfe rufen, wenn sie sich bedroht fühlen. Weglaufen ist ausdrücklich kein Zeichen von Schwäche. In Notfällen kann jederzeit der Polizeinotruf 110 gewählt werden – auch von Handys ohne Guthaben.
Verdächtige Vorkommnisse sollten Kindern die Möglichkeit geben, diese Lehrkräften oder Erziehungsberechtigten mitzuteilen. Verlässlichkeit und Einhaltung von Absprachen sind wichtig, ebenso wie das Vertrauen auf das eigene Bauchgefühl. Warnungen sollten sich nicht pauschal auf „Fremde“ beziehen, sondern auf konkrete Handlungen. Ein Erwachsener, der einen Namen kennt oder sich namentlich vorstellt, wird von Kindern oft nicht mehr als fremd wahrgenommen.
Es sollte gemeinsam festgelegt werden, wer ein Kind abholen darf – dies sollte auf drei bis vier vertraute Personen beschränkt sein.
Wenn ein Kind von einem Vorfall berichtet, bei dem es angesprochen oder bedrängt wurde, ist eine ruhige und unterstützende Reaktion entscheidend. Dem Kind sollte vermittelt werden, dass es in Sicherheit ist und richtig gehandelt hat, indem es sich an eine Vertrauensperson gewandt hat. Aussagen sollten ohne Druck oder Vorhaltungen angehört werden.
In Akutsituationen ist sofort die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen. Auch bei zeitlichem Abstand zum Geschehen sollte die Polizei informiert werden. Jede Schilderung wird ernst genommen – dabei sind genaue Angaben zu Ort, Zeit und möglichen Täterbeschreibungen besonders hilfreich.