Unterhalt bei Trennung und Scheidung
25. April 2025 · Niederrhein

Unterhalt bei Trennung und Scheidung

Online-Vortrag am Dienstag, 29. April / Anmeldung bis 26. April

KREIS KLEVE. Der Unterhalt und somit die Absicherung des täglichen Bedarfs stellt bei einer Trennung beide Noch-Partner vor große Herausforderungen und führt nicht selten gradewegs in den Rosenkrieg. Klar sollte sein: Wenn Eheleute oder Partner sich trennen, haben deren Kinder bis zum Abschluss einer Ausbildung Anspruch auf Unterhalt.

Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht für Ehegatten bis zur Scheidung für denjenigen, der über das geringere Einkommen verfügt. Dieser Unterhaltsanspruch bzw. die weitere Verpflichtung, Unterhalt dem Ehemaligen zu zahlen, kann auch nach der Scheidung als „nachehelicher Unterhalt“ fortbestehen. Ebenso können nach Beendigung einer Partnerschaft Unterhaltsansprüche der Mutter gemeinsamer Kinder gegenüber dem Kindesvater bestehen.

Unter welchen Voraussetzungen diese Ansprüche vorliegen, wie das Einkommen ermittelt wird, das bei der Unterhaltsberechnung zugrunde zu legen ist, welcher Betrag dem Unterhaltsverpflichteten zum Leben bleiben muss (Selbstbehalt), welche Rangfolge beim Unterhalt gilt, wie lange Unterhalt zu zahlen ist und welche gegenseitigen Auskunftsrechte und –pflichten bestehen, sind einige Aspekte des kostenlosen Online-Vortrags am Dienstag, 29. April. Anmeldungen sind bis Samstag, 26. April möglich. Es handelt sich um eine Veranstaltung der VHS Kleve in Kooperation mit dem ISUV – Interessenverband Unterhalt & Familienrecht, Kontaktstelle Kleve.