Tempo 30 auf der L 155 in Budberg
Verkehrsministerium sieht Stadt Rheinberg am Zug
Zuvor seien der Sachverhalt intensiv geprüft und entsprechende Stellungnahmen nachgeordneter Behörden eingeholt worden, erläutert das Ministerium. Der Minister stellt in seiner Antwort abschließend fest, dass die „straßenverkehrsrechtlichen Anordnungsvoraussetzungen für Tempo 30 in absehbarer Zeit vorliegen werden“. Maßgeblich ist dafür demnach unter anderem, dass die Stadt Rheinberg derzeit einen Fußgängerüberweg an der L 155 plant. Eine auf Bundesebene vorgesehene Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass solche Fußgängerüberwege eine Voraussetzung sind, um Tempo 30 anzuordnen.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Rheinberger Stadtrat, Philipp Richter, sagt dazu: „Diese Entwicklung ist wirklich erfreulich. Wir sollten nun keine Zeit mehr verlieren und in einem Vorratsbeschluss die Entscheidung fassen, Tempo 30 auf der Rheinberger Straße in Budberg einzuführen, sobald die neue Straßenverkehrsordnung verkündet und damit rechtskräftig ist.“ In seiner Antwort an Schneider betont Minister Krischer die besondere Verantwortung vor Ort: „Über die Anordnung von Verkehrszeichen in Rheinberg-Budberg entscheidet allein die Stadt Rheinberg als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten sowie unter Beachtung der bundeseinheitlichen straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen.“ Aus Richters Sicht müsste die Bewertung der örtlichen Gegebenheiten längst klar sein: „Dass die Lage in Budberg die Tempobeschränkung hergibt, lässt sich kaum abstreiten. Handeln müssen nun, wenn die letzten formalen Voraussetzungen erfüllt sind, Bürgermeister Dietmar Heyde und seine Verwaltung.“
Schneider ergänzt: „Für die Anwohnerinnen und Anwohner ist es eine gute Nachricht, dass die Verantwortlichkeit endlich eindeutig geklärt ist.“ Der Bürgerverein Zukunft Budberg hatte bereits länger auf kommunaler als auch auf Landesebene darauf gedrängt, dass sich die letztlich verantwortliche Stelle um Tempo 30 kümmern soll.