Ein Antrag auf Förderung ist bis zum 15. September an den Kreis Kleve zu stellen.
20. August 2024 · Niederrhein

Studierende können zinslose Darlehen beantragen

Kreis Kleve gewährt Unterstützung aus Peter-Albers-Studienfonds

KREIS KLEVE. Studierende aus dem Kreis Kleve haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Studienhilfe aus dem Peter-Albers-Studienfonds zu stellen. Zur Erinnerung an den ersten Landrat hat der Kreis Kleve im Jahre 1957 eine Stiftung, den „Peter-Albers-Studienfonds“, gegründet. Ziel ist, Studierenden aus dem Kreis Kleve die Finanzierung ihres Studiums durch Gewährung von zinslosen Darlehen zu erleichtern.

Bisher wurden rund 490 Studierende mit einem Fördervolumen von etwa 600.000 Euro gefördert.

Die einkommensabhängige Studienhilfe in Höhe von 600 Euro wird für ein Semester beantragt und kann für maximal sechs Semester gewährt werden. Zwei Jahre nach Studienabschluss beginnt die Rückzahlung des Darlehens in jährlichen Raten von 300 Euro. Die Tilgungsbeträge fließen vollständig in das Stiftungsvermögen zurück und werden für erneute Studienhilfen verwendet. Die Verwaltungskosten des Peter-Albers-Studienfonds trägt der Kreis Kleve.

Anträge können Studierende aus dem Kreis Kleve stellen, auch wenn sie nun am auswärtigen Studienort wohnen. Diese Anträge werden – online oder postalisch – an den Landrat des Kreises Kleve, Nassauerallee 15-23, 47533 Kleve, gesandt. Beizufügen sind ein Lebenslauf, Einkommensunterlagen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers sowie der Unterhaltsverpflichteten, eine Studienbescheinigung für das Antragssemester und Nachweise über bisher erbrachte Studienleistungen. Stichtag für das Wintersemester 2024/2025 ist der 15. September. Den Antrag zum Ausdrucken oder als Online-Formular finden Interessierte auf der Webseite des Kreises Kleve: www.kreis-kleve.de (Suchbegriff „Peter-Albers-Studienfonds“).

Für Studierende, die beispielsweise für die Dauer des Studiums nur vorübergehend im Kreis Kleve wohnen, ist eine Förderung nicht möglich. Weitere Informationen gibt’s telefonisch unter 02821/85-474 und -475.

Ein Antrag auf Förderung ist bis zum 15. September an den Kreis Kleve zu stellen.