Schiedspersonen unterstützen außergerichtliche Einigungen bei Streitigkeiten und Unruhen. Foto: Stadt Geldern/ Terhorst
25. April 2025 · Geldern

Stadt Geldern sucht eine Schiedsperson

Bewerbungen sind bis Dienstag, 13. Mai möglich

GELDERN. Festgefahrene Konfliktsituationen wie Streitigkeiten mit dem Nachbarn, Beleidigungen oder Sachbeschädigungen: In solchen Fällen hilft den Bürgern eine Schiedsperson. Wie die Stadt Geldern mitteilt, sucht die Stadtverwaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Bezirk „Geldern-Mitte“ eine neue Schiedsperson.

Zur Vermeidung der oft langwierigen und kostspieligen gerichtlichen Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen insbesondere darin, verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick zu durchbrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten. Für das Ehrenamt kann jede Person gewählt werden, die zwischen 25 und 75 Jahren alt ist, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt, nicht unter Betreuung steht und seinen Wohnsitz bestenfalls im Schiedsamtsbezirk Geldern-Mitte hat.

Potenzielle Schiedspersonen sollten deshalb folgende Eigenschaften aufweisen: geduldig zuhören können und ein offenes Ohr für die Probleme der Menschen haben, über Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung verfügen, ein hohes Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen mitbringen und eine gewisse Lebenserfahrung besitzen, sich zur vollkommenen unparteilichen Haltung bekennen, eine getroffene Vereinbarung so schriftlich formulieren können, dass sie unzweideutig den Willen der Parteien zum Ausdruck bringt und die Bereitschaft zur stetigen Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen haben. Fortbildungsmaßnahmen werden vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen angeboten. Anfallende Sachkosten übernimmt die Stadt Geldern.

Die Schiedsperson wird erstmals für die Dauer von fünf Jahren vom Gelderner Stadtrat gewählt und vom Amtsgericht bestätigt. Die näheren Aufgaben einer Schiedsperson sind unter anderem im Schiedsamtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. Wer sich als Schiedsperson bewerben möchte, wird gebeten, bis Dienstag, 13. Mai eine formlose Bewerbung bei der Stadt Geldern (Bereich Ordnung, Issumer Tor 36) einzureichen. In der Bewerbung sollten folgende Informationen angeführt sein: Name, Vorname, Geburtsname, Geburtstag und der Geburtsort sowie die Anschrift, der Beruf, die Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Zudem sollte ein tabellarischer Lebenslauf angefügt werden. Darüber hinaus können gerne weitere Unterlagen mitgeschickt werden, die zusätzliche Auskünfte über die Befähigung und fachliche Leistung der Bewerbenden geben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Kontakt Bei Fragen zum Schiedsamt oder den Bewerbungsvoraussetzungen steht Julian Schmidt vom Bereich Ordnung als Ansprechpartner bei der Stadt Geldern unter Telefon 02831/398154 oder per E-Mail an julian.schmidt@geldern.de zur Verfügung.

Schiedspersonen unterstützen außergerichtliche Einigungen bei Streitigkeiten und Unruhen. Foto: Stadt Geldern/ Terhorst