So können Bürger schon vorab ihre Stimme abgeben
Stadt Geldern informiert zur Kommunalwahl am 14. September
GELDERN. Am 14. September findet in Geldern die Kommunalwahl statt. Dann werden sowohl der Bürgermeister/die Bürgermeisterin gewählt, als auch der Stadtrat, der Kreistag und der Integrationsrat. Bereits vorab ist es möglich, die Stimme per Briefwahl abzugeben.
Die Stadt Geldern informiert über die verschiedenen Möglichkeiten:
Briefwahl per Wahlbenachrichtigung: Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab Montag, 11. August, verschickt. Sollte bis Ende August keine Wahlbenachrichtigung eintreffen, können sich Betroffene an das Wahlamt wenden. Für die Beantragung der Briefwahl muss der QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gescannt werden. Alternativ kann man die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an das Wahlamt der Stadt Geldern zurückschicken. Diese Option steht bis Dienstag, 9. September, zur Verfügung.
Wählen in der Stadtverwaltung: Von Montag, 11. August, bis Freitag, 12. September, ist es möglich zu den üblichen Öffnungszeiten (am Freitag vor der Wahl sogar bis 15 Uhr) im Wahlamt in der Stadtverwaltung (Issumer Tor 36) zu wählen.
Weitere wichtige Hinweise: Bis Samstag, 13. September, 12 Uhr, ist die Ersatzausstellung nicht zugegangener oder verlorener Wahlscheine möglich. Zudem kann es bei dieser Wahl verglichen mit den vergangenen Jahren zu Änderungen bei den Wahlbezirken und Wahllokalen kommen. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen an die Wohn- oder Wunschadresse ist kostenlos. Die genannten Briefwahloptionen sind zudem auch für eine mögliche Stichwahl am Sonntag, 28. September, relevant.
Darüber hinaus macht die Stadt Geldern auf gesonderte Regeln im Falle eines Zu- oder Wegzuges aufmerksam:
Zuzug vor Freitag, 29. August: Wahlberechtigte, die nach Sonntag, 3. August von außerhalb zugezogen sind und sich bis Freitag, 29. August anmelden, werden spätestens einen Werktag nach der Anmeldung von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Für das Wählerverzeichnis in der Fortzugsgemeinde – sofern in Nordrhein-Westfalen gelegen – wird die Streichung veranlasst.
Zuzug nach Freitag, 29. August: Die Wahlberechtigten, die ab Samstag, 30. August, aus einer anderen Gemeinde des Kreises Kleve zugezogen sind, werden nach der Anmeldung von Amts wegen mit einem Wahlrecht nur für die Kreiswahl in das Wählerverzeichnis des zuständigen Stimmbezirks eingetragen. Gleichzeitig wird die Streichung im Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde veranlasst. In der Fortzugsgemeinde bereits erhaltene Wahlscheine und abgegebene Briefwahlstimmen werden ungültig.
Wegzug: Bei einem Fortzug aus einem Wahlgebiet (Gemeinde/Stadt, Kreis) geht das Wahlrecht zu den Kommunalwahlen dieses Wahlgebiets verloren. Betroffene werden im Wählerverzeichnis gestrichen.
Umzug innerhalb Gelderns: Wahlberechtigte, die nach dem Stichtag des 3. August bis zum 29. August innerhalb der Gemeinde von einem Wahlbezirk in einen anderen umziehen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des für die neue Wohnung maßgeblichen Stimmbezirks eingetragen und können nur dort wählen. Bereits erhaltene Wahlscheine und abgegebene Briefwahlstimmen werden ungültig. Bei Umzügen innerhalb des Wahlbezirks und bei Umzügen in einen anderen Wahlbezirk ab dem 30. August bleibt das Wahlrecht im alten Wahlbezirk erhalten.
Nebenwohnung: Personen, die nur mit einer Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet sind, kommen nicht ins Wählerverzeichnis. Wenn die Nebenwohnung zur Hauptwohnung wird, gelten die gleichen Bedingungen wie bei einem Umzug. Personen, die eine Wohnung besitzen, ohne dort angemeldet zu sein, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Hat jemand keine Wohnung, hält sich aber im Wahlgebiet sonst gewöhnlich auf, werden sie ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis ist in diesen Fällen nur bis Montag, 24. August, möglich.
Weitere Infos finden sich auf der Internetseite der Stadt Geldern unter „Kommunalwahl 2025“. Emma Berns und Heike Teeuwen-Olislagers vom Wahlamt sind zudem unter der Mailadresse wahl@geldern.de als Ansprechpartnerinnen erreichbar.
Bis zum 12. September ist die Wahl in der Stadtverwaltung möglich.Foto: Stadt Geldern/Gossens