Schnellbuslinie 46 (SB 46): Zusätzliche Halte im Kreis Kleve
13. Mai 2026 · Niederrhein

Schnellbuslinie 46 (SB 46): Zusätzliche Halte im Kreis Kleve

Ab dem 14. Juni 2026 hält die SB 46 an drei weiteren Haltestellen in Goch und in der Wallfahrtsstadt Kevelaer

KREIS KLEVE. Die SB 46 wurde im April 2025 durch den Kreis Kleve als Aufgabenträger im Rahmen der ÖPNV-Offensive zur Erweiterung des grenzüberschreitenden Busverkehrs eingeführt. Ausgerichtet auf den Flugplan des Flughafens in Weeze, verkehrt sie im Zwei-Stunden-Takt zwischen der Wallfahrtsstadt Kevelaer und Nijmegen. Durch weitere Einstiegsmöglichkeiten am Flughafen Weeze sowie in Goch und Kranenburg hat sich inzwischen eine attraktive ÖPNV-Verbindung für den Alltags- und Freizeitverkehr etabliert. Aufgrund von Rückmeldungen der Bürger hat der Kreis Kleve die Aufnahme weiterer Haltepunkte geprüft und gemeinsam mit der BVR Busverkehr Rheinland GmbH umgesetzt. So wird die SB 46 ab dem 14. Juni in der Wallfahrtsstadt Kevelaer an der Haltestelle „Rathaus“ halten, wodurch die Innenstadt direkt angebunden und ein zentraler Umstiegspunkt geschaffen wird. In Goch entsteht mit der neuen Haltestelle „Stadtfriedhof“ eine bessere Anbindung des südlichen Stadtgebiets. Zudem erhält der Gocher Ortsteil Kessel durch die Haltestelle „Maasstraße/GochNess“ eine direkte Verbindung zum Schnellbusnetz des Kreises Kleve. Die neuen Haltestellen werden durch weitere Maßnahmen ergänzt, um die Nutzung attraktiver zu gestalten. So hat der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) an der Haltestelle „B 504/Maasstraße“ einen sicheren Fußgängerübergang eingerichtet, der die Erreichbarkeit verbessert. Zudem wird die Stadt Goch an dieser Haltestelle Fahrradbügel installieren, um die Kombination von Rad und Bus zu erleichtern. Der Kreis Kleve bedankt sich bei allen Beteiligten und insbesondere den Städten Goch und Wallfahrtsstadt Kevelaer sowie dem Landesbetrieb Straßen.NRW für die gute und kooperative Zusammenarbeit. Der neue Fahrplan für die Zeit ab dem 14. Juni kann nach Veröffentlichung in den elektronischen Fahrplanauskünften abgerufen werden.