Der Deichverband Kleve-Landesgrenze hat die Arbeiten an der Maßnahme nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) am Kranenburger Bach beendet. Foto: Deichverband Kleve-Landesgrenze
10. September 2024 · Kranenburg

Renaturierung am Kranenburger Bach

Künftig finden hier Fische und Wirbellose ein neues, geschütztes Zuhause

KRANENBURG. Die Bedingungen waren hart: Ein zu nasser Winter und hohe Grundwasserstände. Trotzdem wurden die Arbeiten unter 20 Wochen Bauzeit fertiggestellt: der ‚Trittstein am Kranenburger Bach‘ kann sich sehen lassen. Künftig finden hier Fische und Wirbellose ein neues, geschütztes Zuhause.

Der Deichverband Kleve-Landesgrenze hat die Arbeiten an der Maßnahme nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) am Kranenburger Bach beendet. Die Arbeiten wurden durch den verbandseigenen Betriebshof durchgeführt. Ein sogenannter Trittstein ist entstanden. Das sind strukturreiche Gewässerabschnitte als naturnaher Lebensraum. Von dort aus können sich Fische und Wirbellose in weniger hochwertige Gebiete ausbreiten.

Uferabflachungen, eine neue Insel und das Einbringen von Totholz bieten dafür ideale Voraussetzungen. In einer Ortsbegehung überzeugten sich bereits bereits Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf und der untere Wasserbehörde des Kreis Kleve von der erfolgreichen Umsetzung. Diese Maßnahme reiht sich somit in eine Vielzahl von WRRL-Maßnahmen, die der Deichverband Kleve-Landesgrenze bislang umgesetzt hat. Zeitgleich wurde im Umland auf über 4.000 Quadratmeter eine artenreiche Blühwiese angelegt.

Verbandsdeichgraf Günter Steins erklärt: „Die Auswirkungen der durch die WRRL geschaffenen Maßnahmen haben einen langfristigen positiven Charakter, besonders auf das Klima. Die Umsetzungen sieht unser Verband als Daueraufgabe.“

Unterstützt und gefördert wurde die Baumaßnahme durch die Bezirksregierung Düsseldorf. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) dient dem Schutz der Gewässer als Trinkwasserreservoir und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Sie gilt für alle Gewässer Europas. Das Ziel der WRRL aus dem Jahr 2000 ist, dass sich die Gewässer bis 2027 in einem guten Zustand befinden. Für die Umsetzung des Maßnahmenprogramms sind die jeweils zuständigen Maßnahmenträger verantwortlich, wie zum Beispiel die Kommunen oder die Wasser- und Bodenverbände. Sie haben in den vergangenen Jahren bereits Hunderte von Maßnahmen realisiert, wie sich an vielen Gewässern schon beobachten lässt.

Der Deichverband Kleve-Landesgrenze hat die Arbeiten an der Maßnahme nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) am Kranenburger Bach beendet. Foto: Deichverband Kleve-Landesgrenze