Online-Service für Bürger
Parken, Fahren, Bauen: Dienstleistungen im Netz erleichtern viele Abläufe
Anwohner haben aber die Möglichkeit, für die Parkflächen am Frauentorplatz/Schweinemarkt, Kastell, Klosterplatz und für die Parkpalette „Hinterm Engel“ Monats- oder Jahresparkscheine zu beantragen. Natürlich funktioniert auch das bereits im digitalen Rathaus online, ebenso wie die Bezahlung. Die Parkscheine werden komplett online erstellt, im Wagen muss nichts mehr ausgelegt werden. Die Überprüfung erfolgt über das angegebene Kennzeichen. Informationen zu den Gebühren gibt es unter www.goch.de/ dienstleistungen. Und hier gibt es selbstverständlich auch Infos zu den vielen anderen digitalen Dienstleistungen der Stadtverwaltung. Vom Parken zum Fahren: Für viele Führerscheinangelegenheiten kann man online einen Termin im Bürgerbüro vor Ort buchen, wo dann das Anliegen bearbeitet wird. Außerdem stehen bereits viele Anträge in digitaler Form zur Verfügung, zum Beispiel Führerscheinumtausch, begleitetes Fahren ab 17 Jahren oder die Erweiterung einer Fahrerlaubnis. Auch eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone kann online gestellt werden; wichtig ist das für Handwerksbetriebe oder bei einem Umzug. Ist der Einstellplatz oder die Garage auf dem Hinterhof nur über die Fußgängerzone erreichbar, kann man ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung beantragen – die örtliche Verkehrslage muss das allerdings hergeben.
Auch rund um das Thema Bauen und Kaufen kann man die Angebote des digitalen Rathauses nutzen. Wer in Goch auf der Suche nach einem geeigneten Grundstück für sein Bauvorhaben ist, der kann sich per Online-Antrag in die Interessenten-Liste eintragen lassen. Sollte eine passende Fläche verfügbar sein, wird man kontaktiert. Besteht ein berechtigtes Interesse, bekommt man zudem Auskünfte oder Abschriften aus dem Baulastenverzeichnis. Dies ist vor dem Kauf von Immobilien und Grundstücken auf jeden Fall zu empfehlen, da das Notariat nur verpflichtet ist, das Grundbuch einzusehen, jedoch nicht das Baulastenverzeichnis. Denn hier ist verzeichnet, welche Verpflichtungen mit dem Grundstück oder der Immobilie verknüpft sind; so kann es zum Beispiel um Abstände oder die Nutzung von Stellplätzen durch Dritte gehen. Auch eine Bescheinigung über den Stand der Erschließungs- und Straßenbaubeiträge kann man über einen Online-Antrag anfordern.
Online Anträge stellen und Bescheinigungen anfordern – das spart Zeit und Wege. Foto: istock.com / BrianAJackson