Der Rechtsanspruch auf den Offenen Ganztag wird vor Ort in den Kommunen geregelt: Im Rahmen der Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten in Emmerich am Rhein unterzeichneten Landrat Christoph Gerwers (r. vorne) und die Bürgermeister der Kommunen, für die der Kreis Kleve die Aufgabe des Jugendamts stellt, die entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Foto: Stadt Emmerich am Rhein
22. Juli 2026 · Niederrhein

Offener Ganztag: Kreis Kleve setzt auf bewährte Strukturen in den Städten und Gemeinden

Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder gilt ab dem 1. August 2026: Im Kreis Kleve übernehmen die Städte und Gemeinden diese Aufgabe

KREIS KLEVE. Ab dem 1. August 2026 haben Kinder in der Grundschule einen Rechtsanspruch auf einen Platz im offenen Ganztag. Dies regelt das bundesweite Ganztagsförderungsgesetz („GaFöG“), das schrittweise für alle Grundschuljahrgänge eingeführt wird. Zunächst gilt der Anspruch für die ersten Klassen, bis zum Schuljahr 2029/2030 wird dieser dann schrittweise auf alle Grundschulkinder ausgeweitet. Der offene Ganztag umfasst dabei eine tägliche Betreuung von bis zu acht Stunden an allen fünf Werktagen. Zu den Angeboten gehören u.a. Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Förderangeboten sowie Freizeit-, Sport- und Kulturaktivitäten. Für die Erziehungsberechtigten bedeutet dies eine verlässliche Betreuung der Kinder, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf deutlich erleichtert.

Delegation der Aufgabe an die Kommunen

Der Kreis Kleve hat für elf Städte und Gemeinden die Aufgabe des Jugendamts übernommen. Dies sind Bedburg-Hau, Issum, Kalkar, Kerken, Kranenburg, Rees, Rheurdt, Straelen, Uedem, Wachtendonk und Weeze. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs wird dabei nicht zentral durch den Kreis Kleve, sondern vor Ort durch die elf genannten Kommunen erfolgen. Die Abteilung „Jugend und Familie“ des Kreises Kleve unterstützt die Kommunen und Träger des Offenen Ganztags dabei – u.a. bei der Weiterentwicklung des Kinderschutzes.

Diese Entscheidung basiert auf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, die nun von der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern sowie dem Landrat unterzeichnet wurde. Der Grund: Die Kommunen setzen die Aufgaben der Ganztagsbetreuung bereits seit vielen Jahren verlässlich und mit hoher Qualität um. Durch die Mandatierung der Kommunen kann der Kreis Kleve auf bestehende Strukturen und bewährte lokale Expertise zurückgreifen – zum Wohl der Kinder und Familien im Kreisgebiet. „Die Ganztagsbetreuung ist ein zentraler Baustein für die Bildungsgerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, sagt Landrat Christoph Gerwers. „Dass wir diese Aufgabe gemeinsam mit unseren Kommunen stemmen, ist ein Gewinn für alle Beteiligten.“

Hintergrund: Rechtsanspruch und Umsetzung

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung ist im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII, § 24 Abs. 4) verankert. Die Erfüllungsverantwortung liegt bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Der offene Ganztag kann dabei sowohl in Offenen Ganztagsschulen (OGS) als auch in außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten erfüllt werden. Eltern, die einen Ganztagsplatz für ihr Kind beantragen möchten, wenden sich dabei direkt an die zuständige Kommune oder die Schule ihres Kindes. Dort erhalten sie alle notwendigen Informationen zu Anmeldung, Beiträgen und dem konkreten Angebot vor Ort.

Der Rechtsanspruch auf den Offenen Ganztag wird vor Ort in den Kommunen geregelt: Im Rahmen der Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten in Emmerich am Rhein unterzeichneten Landrat Christoph Gerwers (r. vorne) und die Bürgermeister der Kommunen, für die der Kreis Kleve die Aufgabe des Jugendamts stellt, die entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Foto: Stadt Emmerich am Rhein