Neuer Geflügelpestausbruch in Weezer Hähnchenhaltung
Kreis Kleve erlässt Allgemeinverfügung zum 7. Januar
Neben der allgemeinen Stallpflicht im gesamten Kreisgebiet gelten in beiden Sperrzonen zusätzliche Maßnahmen. So dürfen beispielsweise gehaltene Vögel weder in einen tierhaltenden Betrieb hinein- noch hinausgebracht werden. Gleiches gilt für Erzeugnisse, das Fleisch geschlachteter Tiere oder Futtermittel, die das Virus tragen könnten. Die Betriebe müssen zudem an allen Zufahrts- und Abfahrtswegen täglich Desinfektionsmaßnahmen durchführen.
Informationen über
Hotline und online
Der Kreis Kleve hat für Fragen rund um die Geflügelpest eine Telefon-Hotline eingerichtet. Diese ist unter Telefon 02821/85-99451 zu erreichen – montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12.30 Uhr.
Eine Auflistung aller bestätigen Ausbrüche, Informationen zu getroffenen Maßnahmen und Antragsformulare für Ausnahmegenehmigungen hat der Kreis Kleve online unter www.kreis-kleve.de/geflügelpest zusammengestellt. Zudem finden sich auf der Homepage unter „Aktuelle Themen ‒ Geflügelpest“ auch Informationen zur Jagdausübung in Zeiten erhöhter Geflügelpestgefahr.
Hier stehen außerdem Online- Formulare für die Meldung toter Vögel sowie von Verstößen gegen die Stallpflicht zur Verfügung. Die Auflistung der entsprechenden Allgemeinverfügungen gibt es auch unter www.kreis-kleve.de/Bekanntmachungen.
Zur Eindämmung der Übertragungsgefahr wurden um den betroffenen Betrieb in Weeze eine Schutz- und eine Überwachungszone errichtet. Foto: Kreis Kleve