
Neue Trägerstruktur für katholische Kindertageseinrichtungen geplant
Bistum Münster beschließt Gründung von drei gGmbHs – Kitas als Lebensorte des Glaubens stärken
NIEDERRHEIN. Die 664 katholischen Kindertageseinrichtungen im Bistum Münster, die sich derzeit in Trägerschaft der katholischen Kirchengemeinden befinden, sollen im August 2027 auf eine neue, höhere Trägerstruktur übergehen.
Geplant ist die Gründung von drei gGmbHs, eine für den Niederrhein, eine für die Kreise Borken, Coesfeld und Recklinghausen sowie eine für die Stadt Münster zusammen mit den Kreisen Steinfurt und Warendorf. Hierüber hat das Bistum am 1. Oktober die Mitarbeiter informiert.
Ein solcher Trägerwechsel ist aus Sicht des Bistums aufgrund der Rahmenbedingungen, insbesondere aufgrund der für die Kita-Finanzierung bereitgestellten Landesmittel, unausweichlich. „Im KibiZ, dem Kinderbildungsgesetz, gibt es eine strukturelle Unterfinanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder“, bemängelt Dr. Antonius Hamers, der das Bistum Münster in der Zeit der Vakanz des Bischofsstuhls als Diözesanadministrator leitet. „Würden wir keinen Trägerwechsel vornehmen, wären die katholischen Kindertageseinrichtungen in unserem Bistum insgesamt gefährdet“, erläutert er und fährt fort: „Wir möchten die katholischen Kindertageseinrichtungen in unserem Bistum als Lebensorte des Glaubens erhalten und weiter profilieren. In den katholischen Tageseinrichtungen erleben nicht nur die Kinder, sondern oft auch die Eltern und andere Bezugspersonen der Kinder, was eine Lebensführung im Sinne des christlichen Menschen- und Werteverständnisses bedeutet. Auch in den neuen Strukturen werden die Pfarreien weiterhin eine enge Bindung zu ihren Tageseinrichtungen für Kinder – als wichtigen Orte kirchlichen Lebens – haben und werden zugleich von Verwaltungsaufgaben entlastet.“
Für die Gründung der GmbHs gäbe es viele gute Gründe, betonen Jutta Loke und Günter Eilers, die als externe Berater das Veränderungsprogramm im Bistum Münster leiten: „Eine übergeordnete gGmbH entlastet Ehrenamtliche, sichert die Professionalität der Trägerschaft, ermöglicht, flexibel auf politische, gesellschaftliche und finanzielle Veränderungen zu reagieren, und garantiert eine zukunftsfähige Steuerung. Eine gGmbH ermöglicht zudem, dass die Kirchengemeinden als Gesellschafter gemeinsam weiterhin Verantwortung für ‚ihre‘ Kindertageseinrichtung tragen können und katholische Einrichtungen eigenständig nach innen und außen unter der Aufsicht des Bistums vertreten werden.“
In den kommenden Wochen und Monaten sollen die notwendigen rechtlichen, finanziellen, personellen und strukturellen Fragen und Folgen des Trägerübergangs im Detail geklärt und mit den Verantwortlichen in den Kirchengemeinden erörtert werden. Hierzu gibt es unter anderem im November in allen Kreisdekanaten sowie im Stadtdekanat Münster Informationsveranstaltungen.
Jede Kirchengemeinde muss dem Trägerwechsel und der Beteiligung an der gGmbH zustimmen beziehungsweise sich dafür entscheiden. Sollte sich eine Kirchengemeinde hierfür nicht entscheiden können, würden – nach einer gewissen Übergangszeit – die anteilige finanzielle Unterstützung durch das Bistum Münster und die organisatorischen Dienstleistungen des Bischöflichen Generalvikariates, der Bistumsverwaltung, enden.
Für das kommende Haushaltsjahr sind im Haushaltsplan des Bistums Münster Finanzmittel von 39,5 Millionen Euro für die Tageseinrichtungen für Kinder vorgesehen. Aktuell arbeiten dort rund 10.670 pädagogische und 840 hauswirtschaftliche Mitarbeitende.
Informationen zum geplanten Trägerwechsel und den übrigen Veränderungsprozessen im Bistum Münster finden sich im Internet auf www.bistum-muenster.de/veraenderungsprozesse.
Kinderbibeltag in der Kita Christ König Oberhausen. Foto: Bistum Münster/Achim Pohl