Im Rathaus der Stadt Rheinberg können die Entwürfe bis 3. Juni eingesehen werden. Foto: Stadt Rheinberg
2. Mai 2024 · Rheinberg

Lärmaktionsplan: Beteiligung der Öffentlichkeit

Die entsprechenden Pläne liegen im Rathaus der Stadt Rheinberg aus

RHEINBERG. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen beziehungsweise bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst.

In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig. Rheinberg ist von der Lärmkartierung und -aktionsplanung an den Hauptverkehrsstraßen, das heißt den Bundesfernstraßen, den Landesstraßen sowie sonstigen grenzüberschreitenden Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr beziehungsweise 8.200 Kfz/24 h betroffen.

Im Rahmen der vierten Stufe wird der qualifizierte Lärmaktionsplan der dritten Stufe aus dem Jahr 2019 anhand der aktuellen Kartierungsergebnisse gemäß der entsprechenden Vorlage vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vereinfacht fortgeschrieben. Gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG ist die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen für die Lärmaktionsplanung anzuhören. Um den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit zu geben, aktiv an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken, liegt der Entwurf des Lärmaktionsplans der vierten Stufe noch bis einschließlich Montag, 3. Juni, im Stadthaus Rheinberg, Kirchplatz 10, Fachbereich Stadtentwicklung, Bauordnung und Umwelt, Zimmer 245, während der folgenden Dienstzeiten sowie nach vorheriger Terminabsprache unter Telefon 02843/171-283 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus: montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr, montags bis mittwochs von 13 bis 16 Uhr und donnerstags von 13 bis 17 Uhr.

Ein Exemplar des Entwurfs der Lärmaktionsplanung liegt zudem im Foyer der 2. Etage vor dem Sitzungssaal Zimmer 249 öffentlich aus. Die Unterlagen können auch auf der städtischen Homepage aufgerufen werden: www.rheinberg.de/de/inhalt/beteiligung-der-oeffentlichkeit-und-der-behoerden/.

Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans Stellungnahmen vorzugsweise per E-Mail an stadtplanung@rheinberg.de elektronisch übermittelt, bei Bedarf jedoch auch schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift gegeben werden. Die Bürger haben zudem die Möglichkeit, Lärmschwerpunkte durch Straßenverkehr auch außerhalb der kartierten Straßen der vierten Stufe aufzuzeigen.

Im Rathaus der Stadt Rheinberg können die Entwürfe bis 3. Juni eingesehen werden. Foto: Stadt Rheinberg