Kerken: Vergabe von Fördermitteln für Denkmalpflege
Adressaten sind Privatpersonen und Kirchen
KERKEN. Die Gemeinde Kerken weist darauf hin, dass im Jahr 2026 Fördermittel in Höhe von insgesamt 7.500 Euro für die Denkmalpflege zur Verfügung stehen. Die Mittel werden vom Land NRW bereitgestellt und richten sich an Privatpersonen und Kirchen.
Gefördert werden Maßnahmen, die dem Erhalt und der Pflege von Baudenkmälern sowie von Gebäuden in Denkmalbereichen (nur Außenfassade) dienen. Dazu zählen unter anderem Restaurierungsarbeiten, die Instandsetzung von Fenstern, Türen oder Fassaden sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Erscheinungsbildes eines Gebäudes.
Nicht gefördert werden hingegen Modernisierungsmaßnahmen, insbesondere energetische Sanierungen oder die Erneuerung von Heizungs- und Elektroanlagen. Eine gleichzeitige Förderung durch andere Programme ist ebenfalls ausgeschlossen.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es sich um ein eingetragenes Baudenkmal handelt oder das Objekt in einem Denkmalbereich liegt. Zudem darf mit den Arbeiten noch nicht begonnen worden sein, und eine entsprechende denkmalrechtliche Genehmigung muss vorliegen.
Anträge können gemeinsam mit der erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz für das Land NRW bei der Gemeinde Kerken online an denkmal@kerken.de eingereicht werden. Ein entsprechendes Formular steht auf https://www.kerken.de/bauen-und-wirtschaft/bauen-und-planen/denkmalschutz/foerdermittel-fuer-denkmalpflege im Downloadbereich zur Verfügung. Die geplanten Maßnahmen müssen vollständig im Jahr 2026 abgeschlossen und abgerechnet sein. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ist nicht möglich, da die Fördermittel ausschließlich für das Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung stehen.
Für weitere Informationen stehen die zuständigen Ansprechpartner der Gemeinde Kerken zur Verfügung.