Keine gute Idee... ein Auto, zwei betrunkene Männer
Blutproben entnommen und Strafanzeigen gefertigt
GELDERN. Einen offensichtlich betrunkenen Autofahrer vom Fahren abzuhalten, ist grundsätzlich eine gute Idee. Wenn man jedoch selbst betrunken ist, sollte man davon Abstand nehmen, zumindest in der Form, wie sie ein 30-jähriger Mann aus Kleve am Sonntag, 15. März, gegen 5.30 Uhr an den Tag legte.
Der Mann war zu Fuß auf der Straße am Nierspark in Geldern unterwegs, als ihm ein Hyundai Tucson auffiel, dessen Fahrer mit nacktem Oberkörper am Steuer saß und aufgrund der Fahrbewegungen offensichtlich nicht mehr in der Lage war, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu führen. Er stellte sich kurzerhand auf die Straße, breitete die Arme aus und versuchte den Fahrer dazu zu bewegen, anzuhalten. Dies gelang dem Fahrer glücklicherweise. Als der Mann den Fahrer über seinen Verdacht bezüglich des Alkohols informierte, rutschte dieser auf den Beifahrersitz und überließ das Steuer dem 30-Jährigen. Dieser fuhr dann die etwa 400 Meter zur Polizeiwache Geldern, parkte dort, begab sich in die Wache und informierte die Beamten über seine Feststellungen. Diese stellten dann bei dem Mann eine deutliche Alkoholisierung fest, der Alkoholtest ergab einen Wert deutlich über jeglichem zulässigen Grenzwert.
Als sich die Beamten um den 43-jährigen Fahrer des Huyndai vor der Wache kümmern wollten, saß dieser bereits wieder hinter dem Steuer und wollte den Pkw starten. Der Mann aus Kevelaer konnte den Beamten halbwegs verständlich machen, dass er Wagen starten wolle und sich wundere, warum dieser sich nicht bewegen würde. Nachvollziehbar, denn den Autoschlüssel hatte der freundliche Helfer ja bereits auf der Polizeiwache abgegeben. Der Weg in die Wache zu Fuß verlief trotz starker Ausfallerscheinungen mit der Unterstützung der Beamten unfallfrei. Den Alkoholwert des Mannes konnten die Beamten vorab nicht testen, er war zu einem Atemalkoholtest aufgrund seiner starken Alkoholisierung nicht mehr in der Lage.
Am Ende wurde beiden Männern Blutproben entnommen und die entsprechenden Strafanzeigen gefertigt. Da zu befürchten war, dass der Fahrer des Hyundai sich wieder hinter das Steuer setzen würde, wurde der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Die weitere Ermittlungen ergaben, dass er zudem nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist.