Illegale Gartenabladung am Schredderplatz Auwel-Holt
9. Juli 2025 · Straelen

Illegale Gartenabladung am Schredderplatz Auwel-Holt

Stadt Straelen weist auf Öffnungszeiten und Bußgelder hin

STRAELEN. In letzter Zeit kommt es vermehrt zu illegalen Ablagerungen von Gartenabfällen am Schredderplatz in Auwel-Holt (Sportplatzgelände). Die Stadt Straelen weist darauf hin, dass es verboten ist, außerhalb der Öffnungszeiten des Schredderplatzes Gartenabfälle abzuladen. Es handelt sich um eine illegale Abfallentsorgung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), was eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Diese Ordnungswidrigkeit wird strafrechtlich verfolgt und mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet.

Am Schredderplatz können sowohl sperrige Gartenabfälle wie zum Beispiel Baumrückschnitt (außer Wurzeln) als auch sogenannte Überhangmengen wie Rasen- und Heckenschnitt, Laub und Blumen während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Für die Überhangmengen steht in der Zeit von März bis einschließlich Dezember alle 14 Tage samstags am Sportplatz Auwel-Holt ein Grünabfallcontainer der Firma Schönmackers zur Verfügung.

Die Termine, wann der Container aufgestellt ist, können dem Veranstaltungskalender der Stadt Straelen entnommen werden.

Öffnungszeiten des Schredderplatzes in Auwel-Holt: Januar bis April und September bis Dezember: Freitags: 12 bis 17 Uhr, Samstags: 8 bis 11 Uhr (Annahmeschluss 10.45 Uhr), Mai bis August: Samstags: 8 bis 11 Uhr (Annahmeschluss 10.45 Uhr). Für weitere Informationen steht die Stadtverwaltung zur Verfügung.