Die Kurzgeschichten zum Thema „Cyber-Emotions“ werden den Schülern in der Schule vorgespielt.Grafik: Kreispolizei Wesel
14. Mai 2025 · Niederrhein

Hörspiele gegen Cybermobbing: Kreispolizei klärt Schüler auf

„Cyber-Emotions“ bringt ernste Themen wie Sexting und Cybergrooming altersgerecht ins Klassenzimmer

NIEDERRHEIN. Kathy ist verliebt. Im Vertrauen verschickt sie Bilder an ihren Freund – Nacktbilder. Ihr Gesicht ist darauf nicht zu sehen. Sehr wohl aber ein auffälliges Muttermal an ihrem Oberarm, das sie eindeutig identifiziert. Die Liebe zerbricht schnell und sie verlässt Miro. Ihr Ex-Freund verschickt jedoch nach der Trennung ihre Nacktbilder weiter und stellt sie damit vor Mitschülern und Freunden bloß. Kathy wird infolgedessen gemobbt. Ihre Schulsachen werden beispielsweise in den Dreck geworfen.

Diese Geschichte ist fiktiv, „aber sie enthält tatsächlich wahre Gegebenheiten, die mir in meinem beruflichen Alltag schon oft genauso oder ähnlich begegnet sind“, sagt Kriminalhauptkommissarin Sandra Epping. Sie ist bei der Kreispolizeibehörde Wesel im Kommissariat Kriminalprävention und Opferschutz tätig und dort insbesondere für den Bereich Schule zuständig. In diesem Zusammenhang hat sie das kriminalpräventive Projekt „Cyber-Emotions“ initiiert. Der „Fall Katy“ ist die neueste kriminalpräventive und realitätsnahe Kurzgeschichte, mit der das Kommissariat Kriminalprävention der Kreispolizeibehörde Wesel Themen wie Cybergrooming, Sexting, Sextortion und Cybermobbing altersgerecht thematisiert.

„Cyber-Emtions“ geht dabei auf das Gütersloher Modell zurück. „Die Kreispolizeibehörde Gütersloh hat 2020 Kurzgeschichten für Senioren eingesprochen, um auf Kriminalität an Senioren aufmerksam zu machen. Der Schwerpunkt lag dabei auf Betrugsdelikte an Senioren“, berichtet Epping, der die Idee gefiel. Eppings Zuständigkeitsbereich bei der Kreispolizei Wesel sind aber nicht die Senioren, sondern Schulen und damit Kinder sowie Jugendliche.

„Deshalb wollte ich die Idee gerne aufgreifen und für die Kriminalprävention von wichtigen Themen wie Cybergrooming und Cybermobbing an Schulen beziehungsweise bei Kindern und Jugendlichen umsetzen“, erklärt Epping. In den vergangenen Jahren sei die Nutzung des Internets, insbesondere im Bereich Social Media, erheblich gestiegen. Cybergrooming, Sexting, Sextortion und Cybermobbing seien damit im medialen Umfeld von Kindern und Jugendlichen heutzutage allgegenwärtig.

Der sorglose Umgang mit den eigenen Daten – auch Nacktfotos – im gesamten Internet trage schon seit vielen Jahren dazu bei, dass unter anderem die Straftaten aus dem Bereich sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen immer weiter zunehmen würden. „Das zumeist leichtfertige Versenden von intimen Bildmaterialien stellt das Einfallstor für Cybergrooming und Cybermobbing dar“, betont Epping.

Die Kriminalhauptkommissarin schrieb daher zunächst zwei Kurzgeschichten, die 2021 im Rahmen des Projekts „Cyber-Emotions“ als Hörspiele veröffentlicht wurden – Epping sprach diese im Tonstudio selbst ein. „Marie“ befasst sich dabei mit einem zwölf Jahre alten Mädchen, das mit einem angeblichen Jungen in ihrem Alter in den virtuellen Kontakt tritt. Nach einiger Zeit sendet Marie ihm intime Bildaufnahmen, mit welchen sie schließlich erpresst wird. Bei „Tom, das Spiel mit dem Feuer“ geht es um einen 15 Jahre alten Jungen, der beim Online-Gaming auf eine dem Anschein nach jungen Frau trifft, mit der er intime Videochats erlebt. Dabei wird Tom unbemerkt aufgezeichnet und letztendlich mit seinen Aufnahmen erpresst. Im Hörspiel „Kathy“, das im November vergangenen Jahres neu dazukam, berichtet Jack von seinem Freund Miro, der von seiner Freundin Kathy Nacktbilder erhalten und weitergeleitet hat. Kathy trennt sich von Miro und wird in der Folge durch die verbreiteten Nacktbilder zum Mobbingopfer.

„Cyber-Emotions“ richtet sich an alle weiterführenden Schulen. „Mittlerweile habe ich die Hörspiele und das dazugehörige Informationsmaterial 148-mal verschickt“, berichtet Epping. Die Hörspiele stünden allen Kreispolizeibehörden bundesweit zur Verfügung – darunter etwa auch der benachbarten Kreispolizeibehörde Kleve. Diese könnten sie jeweils mitsamt der Leitfäden an die weiterführenden Schulen weiterleiten, wo das gesamte Paket kostenlos im Unterricht genutzt werden kann. Die kriminalpräventiven Kurzgeschichten „Marie“ und „Kathy“ könnten bereits Schülern ab der fünften Jahrgangsstufe vorgespielt werden, „Tom“ ab Jahrgangsstufe acht.

Insgesamt sei es aber wichtig, dass Kinder frühzeitig an diese Gefahren im Internet herangeführt und Themen wie Cybergrooming und Cybermobbing angesprochen würden. „Die Hörbücher sollen durch ihre Art und Weise zum Nachdenken anregen und emotional ansprechen. Das Besondere an ihnen ist aber, dass die Schülerinnen und Schüler beim Anhören der Hörbücher auf die eigene Wahrnehmung angewiesen sind und bei ihrem individuellen Erfahrungsschatz abgeholt werden. Während sie bei einem Film die Szenen direkt sehen würden, können sie sich bei einem Hörspiel nur das vorstellen, was sie schon selbst erlebt oder wahrgenommen haben“, sagt Epping. Damit würden gerade jüngere Kinder zwar aufgeklärt und für die Themen sensibilisiert, aber eben nicht überfordert oder beängstigt werden.

Das Projekt „Cyber-Emotions“ kann von den Lehrkräften im regulären Unterricht, aber auch etwa im Rahmen einer Projektwoche eingesetzt werden. Lehrer erhalten zusätzlich zu den Hörspielen auch einen Leitfaden zu den Geschichten mit basisorientierten Fachinformationen. Hier werden nicht nur Begrifflichkeiten wie „Sexting“ oder „Cybergrooming“ erklärt, sondern auch Fragen zur Strafbarkeit und richtigen Verhaltensweisen beantwortet.

Im Fall von „Kathy“ wird im beiliegenden Unterrichtsmaterial etwa deutlich, dass nicht Kathy die Schuld trage, indem sie die Bilder von sich getätigt und verbreitet habe, sondern allein Miro vorzuwerfen sei, sich moralisch sowie strafrechtlich fehl verhalten zu haben. Das strafrechtliche Fehlverhalten beziehe sich in diesem Fall auch nicht nur auf die Verbreitung der Bildaufnahmen und beleidigenden Kommentaren, sondern auch auf die mögliche Üble Nachrede und Verleumdung.

„Opfer fühlen sich trotzdem häufig schuldig, weil sie das Bild ja verschickt werden. Das stellt eine Täter-Opfer-Umkehr (auch „Victim Blaming“ genannt; Anm. d. Red.) dar. Aber in Wahrheit sind nicht sie schuldig, sondern die Täter, die diese Bilder unerlaubt verbreiten“, betont Epping. Ihr Appell an Eltern, deren Kinder dieses Szenario erleben mussten oder müssen, lautet daher auch, nicht noch zusätzlich den Kindern Vorwürfe zu machen, sondern tröstend zur Seite zu stehen: „Sie machen schon genug durch. Sie machen sich selbst Vorwürfe und fühlen sich schlecht. Die meisten Opfer müssen danach sogar eine psychologische Behandlung in Anspruch nehmen. Manche müssen sogar umziehen, weil sie es in der Kleinstadt nicht mehr aushalten.“

Mit den „Cyber-Emotions“ möchte Epping daher Kinder und Jugendliche präventiv warnen und aufklären, sodass sie erst gar nicht in so eine Situation kommen.

Online unter https://wesel.polizei.nrw/artikel/kriminalpraevention-1 können die Hörgeschichten angehört werden.

Sabrina Peters

Begriffserklärungen

Cybergrooming: Mit dem Begriff „Cybergrooming“ ist das gezielte Einwirken von Erwachsenen auf Kinder im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte gemeint. Häufig findet die Kontaktaufnahme mit der konkreten Absicht statt, pornographische Aufnahmen zu erlangen oder Kinder und Jugendlichen zum „Sexting“ zu animieren.
Sexting: „Sexting“ ist ein zusammengesetztes Wort bestehend aus den Wörtern „Sex“ und „Texting“. Es beschreibt das Versenden und Empfangen selbsthergestellter Fotos oder Videos, die sehr freizügig sind und mit dem Smartphone oder dem Computer zunächst freiwillig versendet werden.
Sextortion: Die „Sextortion“ stellt die Erpressung mit dem versendeten Bild oder Videomaterial dar.
Cybermobbing: „Cybermobbing“ bezeichnet das (öffentliche) Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen einer Person im Internet.

Die Kurzgeschichten zum Thema „Cyber-Emotions“ werden den Schülern in der Schule vorgespielt. Grafik: Kreispolizei Wesel