Der Plan Rosenmontag, der am 3. März gilt. Karte: Open StreetMap
19. Februar 2025 · Goch

Goch Dreiteiliges Sperrkonzept für die Karnevalstage

Stadt bittet Verkehrsteilnehmer um Beachtung der Sperrungen

GOCH. Der Straßenkarneval in Goch wird in diesem Jahr von erweiterten Einschränkungen für den Straßenverkehr begleitet. Sie gelten von Altweiber (Donnerstag, 27. Februar) bis einschließlich Rosenmontag, 3. März, in unterschiedlichen Abstufungen.

Alle Pläne dazu sind bei www.goch.de/karneval sowie in der Goch erleben – App, Button „Karneval“ hinterlegt. Eingezeichnet sind in roter Farbe Straßen, die nicht befahrbar sind, sowie in gelber Farbe Straßen, die ausschließlich für Anlieger freigegeben sind. Die Stadt Goch fordert Verkehrsteilnehmer auf, die entsprechenden Hinweisbeschilderungen zu beachten. Es wird definitiv keine Möglichkeit geben, rot markierte Straßen zu befahren! Zusätzlich gelten erweiterte Halteverbote in der Innenstadt. Auch diese sind ausgeschildert und müssen beachtet werden.

Plan Festzelt

Der Plan „Festzelt“ gilt am Donnerstag, 27. und Freitag, 28. Februar sowie am Sonntag, 2. März. Die Mark-Westseite sowie die Mühlenstraße bis zur Jakobstraße sind komplett gesperrt. Anlieger können die auf den Sperrbereich zuführenden Straßen gemäß der Beschilderung befahren.

Plan „Rathaussturm“

Der Plan Rathaussturm gilt am Samstag, 1. März. Gesperrt werden die Brückenstraße ab der Wiesenstraße, die Herzogenstraße, die Steinstraße, die Voßstraße ab „Hinterm Engel“ und die Mühlenstraße. Im südlichen Innenstadtbereich sind einige Straßenzüge nur für Anlieger freigegeben. Alle betroffenen Straßen sind im Plan entsprechend markiert.

Plan „Rosenmontag“

Der Plan Rosenmontag gilt am 3. März. Er beinhaltet die weitreichendsten Sperrmaßnahmen und umfasst den gesamten Innenstadtbereich nördlich ab Voßstraße und Mühlenstraße. Im Unterschied zu den vergangenen Jahren wird der Rosenmontagszug einen veränderten Zugweg nehmen und von der Bahnhofstraße aus auf die Feldstraße abbiegen. Dann geht es über die Brückenstraße zurück in Richtung Markt. Bislang verlief der Zugweg auf der Bahnhofstraße weiter bis zum Kreisverkehr am Bahnhof und von dort aus auf die Brückenstraße.

Die Stadt Goch bittet um Verständnis für die angekündigten Maßnahmen. Für Rückfragen zu den Sperrungen steht das Ordnungsamt unter Telefon 02823/ 320-222 und per E-Mail an ordnungsamt@goch.de zur Verfügung. Die Stadt Goch bittet um Verständnis für die Maßnahmen und wünscht allen Karnevalisten einen tollen Straßenkarneval.

Der Plan Rathaussturm, der am 1. März gilt. Karte: OpenStreetMap

Der Plan Rathaussturm, der am 1. März gilt. Karte: OpenStreetMap

Der Plan Festzelt, der an Altweiber (27. Februar), am 28. Februar und am 2. März gilt. Karte: OpenStreetMap

Der Plan Festzelt, der an Altweiber (27. Februar), am 28. Februar und am 2. März gilt. Karte: OpenStreetMap

Der Plan Rosenmontag, der am 3. März gilt. Karte: Open StreetMap